Ist der EU-Führerschein ein internationaler Führerschein?

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Ein internationaler Führerschein ergänzt den EU-Kartenführerschein und kann direkt nach dessen Vorlage ausgestellt werden. Besitzen Sie noch einen Papierführerschein, ist zunächst der Umtausch in den EU-Kartenführerschein notwendig. Der internationale Führerschein wird Ihnen dann zusammen mit dem neuen EU-Kartenführerschein ausgehändigt.

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EU-Führerschein und internationaler Führerschein: Zwei Seiten derselben Medaille?

Die Frage, ob ein EU-Führerschein gleichzeitig ein internationaler Führerschein ist, wird häufig gestellt. Die kurze Antwort lautet: Nein, ein EU-Führerschein ist kein internationaler Führerschein, sondern er ermöglicht lediglich das Fahren in anderen EU-Mitgliedsstaaten. Für Fahrten in Nicht-EU-Länder benötigt man zusätzlich einen internationalen Führerschein.

Der EU-Kartenführerschein, der seit 2013 schrittweise den alten Papierführerschein ablöst, vereinfacht das Fahren innerhalb der Europäischen Union erheblich. Er wird in allen Mitgliedsstaaten anerkannt und erspart lästige Übersetzungen oder zusätzliche Dokumente. Das ist ein großer Vorteil gegenüber dem alten System, bietet aber keinen globalen Fahrausweis.

Ein internationaler Führerschein hingegen ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheins, die von den jeweiligen Behörden anerkannt wird. Er dient als zusätzliche Übersetzungshilfe für die internationalen Verkehrsbehörden und erleichtert so die Kommunikation und die Anerkennung des nationalen Führerscheins in Ländern außerhalb der EU. Er ist also ein Ergänzungsdokument zum nationalen Führerschein, niemals ein Ersatz.

Wie erhalte ich einen internationalen Führerschein?

Um einen internationalen Führerschein zu erhalten, benötigt man in der Regel:

  • Einen gültigen EU-Kartenführerschein: Besitzen Sie noch einen alten Papierführerschein, muss dieser zunächst in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Dieser Umtausch ist in der Regel bei der zuständigen Führerscheinstelle des Wohnsitzes möglich.
  • Einen Antrag: Dieser Antrag wird bei der zuständigen Behörde gestellt, oft ist dies die gleiche Stelle, die auch für den Umtausch des Führerscheins zuständig ist.
  • Passfotos: Aktuelle Passfotos sind für den Antrag erforderlich.
  • Gebühren: Es fallen Gebühren für die Ausstellung des internationalen Führerscheins an. Die Höhe der Gebühren variiert je nach Bundesland.
  • Sehtest (ggf.): In einigen Fällen kann ein aktueller Sehtest verlangt werden.

Wichtig zu beachten: Die Gültigkeitsdauer eines internationalen Führerscheins ist begrenzt und orientiert sich oft an der Gültigkeit des nationalen Führerscheins. Die Anerkennung des internationalen Führerscheins ist nicht in allen Ländern weltweit garantiert. Es ist daher ratsam, sich vor einer Reise ins Ausland über die dortigen Bestimmungen zu informieren. Manche Länder fordern zusätzliche Dokumente oder gar einen lokalen Führerschein.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Der EU-Führerschein erleichtert das Fahren innerhalb der EU, ersetzt aber keinen internationalen Führerschein für Fahrten außerhalb der Europäischen Union. Dieser muss separat beantragt werden und dient lediglich der Übersetzung und Erleichterung der Anerkennung des nationalen Führerscheins im Ausland. Eine gründliche Recherche der jeweiligen Landesbestimmungen vor der Reise ist unerlässlich.