In welchen Ländern zählt der Personalausweis?

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Der deutsche Personalausweis, der für 61,50 Euro persönlich beantragt werden muss, dient als Reisedokument in der gesamten Europäischen Union und den meisten anderen europäischen Ländern. Ausgenommen sind jedoch Belarus, Kasachstan, Russland, die Türkei, die Ukraine sowie das Vereinigte Königreich, wo er nicht als solches anerkannt wird.

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Der deutsche Personalausweis als Reisebegleiter: Wo er Türen öffnet und wo nicht

Der deutsche Personalausweis ist mehr als nur ein amtliches Dokument zur Identifizierung. Er ist ein praktischer Reisebegleiter, der innerhalb Europas viele Wege ebnet. Für eine Gebühr von derzeit 61,50 Euro kann er persönlich beim zuständigen Bürgeramt beantragt werden und dient dann als vollwertiges Reisedokument. Doch wo genau kann man sich auf den deutschen Personalausweis verlassen und in welchen Ländern benötigt man zwingend einen Reisepass?

Innerhalb der EU und im Schengen-Raum:

Der deutsche Personalausweis ermöglicht die visumfreie Einreise und den Aufenthalt in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU). Das schließt Länder wie Frankreich, Italien, Spanien, Polen, Griechenland, die Niederlande und viele mehr ein. Auch in den Ländern des Schengen-Raums, die nicht zwingend EU-Mitglieder sein müssen, wie beispielsweise die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein, kann der deutsche Personalausweis in der Regel problemlos zur Einreise genutzt werden.

Weitere europäische Länder, die den Personalausweis akzeptieren:

Neben den EU- und Schengen-Staaten akzeptieren auch eine Vielzahl weiterer europäischer Länder den deutschen Personalausweis als Reisedokument. Dazu gehören beispielsweise:

  • Albanien: Für touristische Aufenthalte bis zu 90 Tagen.
  • Bosnien und Herzegowina: Für touristische Aufenthalte bis zu 90 Tagen.
  • Georgien: Für Aufenthalte bis zu einem Jahr.
  • Kosovo: Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen.
  • Moldawien: Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen.
  • Montenegro: Für Aufenthalte bis zu 30 Tagen.
  • Nordmazedonien: Für touristische Aufenthalte bis zu 90 Tagen.
  • Serbien: Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen.

Länder, in denen ein Reisepass erforderlich ist:

Es gibt jedoch auch Länder in Europa und seiner näheren Umgebung, in denen der deutsche Personalausweis nicht als Reisedokument anerkannt wird. Hier ist zwingend ein Reisepass erforderlich:

  • Belarus (Weißrussland):
  • Kasachstan:
  • Russland:
  • Türkei:
  • Ukraine:
  • Vereinigtes Königreich (UK):

Wichtige Hinweise:

  • Gültigkeit: Achten Sie vor Reiseantritt unbedingt auf die Gültigkeit Ihres Personalausweises. Ein abgelaufenes Dokument wird in der Regel nicht akzeptiert.
  • Aktuelle Reisehinweise: Die Einreisebestimmungen können sich jederzeit ändern. Informieren Sie sich daher vor Ihrer Reise auf der Webseite des Auswärtigen Amtes oder bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Landes über die aktuellen Bestimmungen.
  • Reisen mit Kindern: Auch Kinder benötigen ein gültiges Reisedokument. Informieren Sie sich über die spezifischen Anforderungen für Kinderreisepässe.
  • Vorläufige Dokumente: Vorläufige Personalausweise werden nicht in allen Ländern akzeptiert. Klären Sie dies im Vorfeld ab.

Fazit:

Der deutsche Personalausweis ist ein praktischer Reisebegleiter für viele europäische Länder. Bevor Sie Ihre Reise antreten, sollten Sie sich jedoch gründlich informieren, ob Ihr Personalausweis im Zielland als Reisedokument anerkannt wird. Im Zweifelsfall ist es immer ratsam, einen Reisepass mitzuführen, um auf der sicheren Seite zu sein. So können Sie Ihre Reise entspannt und ohne unerwartete Probleme genießen.

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