Sind offene Helme erlaubt?

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In offenen Fahrzeugen wie Formelwagen, Sportwagen ohne Dach und Cabriolets sind ausschließlich Integralhelme vorgeschrieben. Jethelme oder andere offene Helmtypen bieten nicht den erforderlichen Schutz und sind daher nicht erlaubt.

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Sind offene Helme im Straßenverkehr erlaubt?

Im Straßenverkehr sind ausschließlich Integralhelme erlaubt. Open-Face-Helme, auch Jethelme genannt, sowie andere offene Helmtypen bieten nicht den erforderlichen Schutz und sind daher nicht gestattet.

Integralhelme schützen den gesamten Kopf einschließlich des Gesichts und des Kinns. Sie verfügen über ein festes Kinnband, das ein Abrutschen des Helms bei einem Unfall verhindert. Jethelme hingegen schützen nur den oberen Teil des Kopfes und lassen das Gesicht und den Kiefer frei. Sie sind daher weniger sicher als Integralhelme und bieten keinen ausreichenden Schutz bei einem Sturz oder einer Kollision.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt in § 21a vor, dass beim Führen eines Kraftfahrzeges mit zwei oder drei Rädern ein Schutzhelm zu tragen ist. Die Helmpflicht gilt sowohl für Fahrer als auch für Beifahrer. Der Helm muss der Norm ECE 22.05 oder ECE 22.06 entsprechen und darf keine Mängel aufweisen.

Für das Tragen eines nicht zugelassenen Helms oder eines Helms mit Mängeln kann ein Bußgeld verhängt werden. Darüber hinaus besteht bei einem Unfall mit einem nicht zugelassenen Helm kein Versicherungsschutz.

Möchten Sie also sicher im Straßenverkehr unterwegs sein, tragen Sie immer einen zugelassenen Integralhelm. Jethelme und andere offene Helmtypen sind nicht erlaubt und bieten keinen ausreichenden Schutz.

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