Wie viel Alkohol darf man von Dänemark nach Deutschland einführen?

14 Sicht

Bei der Einreise von Dänemark nach Deutschland gelten bestimmte Obergrenzen für Alkohol und Tabakwaren. Privatpersonen dürfen beispielsweise 10 Liter Spirituosen, 110 Liter Bier und 90 Liter Wein zollfrei einführen. Für Südwein liegt die Grenze bei 20 Litern. Bei Tabak sind 800 Zigaretten oder 1 kg Rauchtabak erlaubt. Diese Mengen sind als Richtwerte für den persönlichen Bedarf zu verstehen.

Kommentar 0 mag

Mit dem „Kleinen Schwarzen“ über die Grenze: Alkohol-Einfuhrbestimmungen von Dänemark nach Deutschland

Die Urlaubszeit ist für viele die schönste Zeit des Jahres. Wer von Dänemark nach Deutschland reist, bringt gerne das eine oder andere Mitbringsel mit. Besonders beliebt sind dänische Spezialitäten, darunter auch alkoholische Getränke. Doch Vorsicht: Nicht alles darf in unbegrenzten Mengen über die Grenze gebracht werden. Die deutschen Zollbestimmungen regeln, welche Mengen an Alkohol und Tabakwaren zollfrei eingeführt werden dürfen.

Die guten Nachrichten zuerst: Generell ist die Einfuhr von Alkohol und Tabakwaren für den persönlichen Gebrauch erlaubt. Was aber unter „persönlichem Gebrauch“ fällt, definiert der Zoll anhand von Richtmengen. Wer diese Mengen nicht überschreitet, muss keine Zölle oder Steuern entrichten.

Die Richtmengen im Detail:

Die konkreten Mengen, die man zollfrei von Dänemark nach Deutschland einführen darf, sind wie folgt:

  • Spirituosen: 10 Liter (z.B. Schnaps, Whisky, Rum)
  • Bier: 110 Liter
  • Wein (nicht schäumend): 90 Liter
  • Südwein (z.B. Sherry, Portwein): 20 Liter

Wichtig: Diese Mengen gelten pro Person und nicht pro Fahrzeug. Wer also mit mehreren Personen reist, kann die Mengen entsprechend addieren.

Mehr als nur Richtmengen? Die Definition des “persönlichen Gebrauchs”:

Es ist wichtig zu verstehen, dass die genannten Mengen lediglich Richtwerte sind. Der Zoll kann auch bei Unterschreitung dieser Mengen nachfragen, ob die Waren tatsächlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn beispielsweise:

  • Die Waren in ungewöhnlicher Verpackung transportiert werden (z.B. mehrere identische Flaschen ohne Etikett).
  • Der Reisende bereits mehrfach innerhalb kurzer Zeit Waren in ähnlichen Mengen eingeführt hat.
  • Die Menge der Waren im Verhältnis zum Einkommen des Reisenden unverhältnismäßig hoch erscheint.

Im Zweifelsfall muss der Reisende nachweisen, dass die Waren tatsächlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Dies kann beispielsweise durch Vorlage einer Einladung zu einer Feier oder durch eine glaubwürdige Erklärung erfolgen.

Was passiert, wenn die Richtmengen überschritten werden?

Werden die genannten Richtmengen überschritten, müssen die Waren beim Zoll angemeldet und entsprechend versteuert werden. Die Höhe der Steuern richtet sich nach Art und Menge der eingeführten Waren. Im schlimmsten Fall kann die Einfuhr auch untersagt werden, beispielsweise wenn der Verdacht auf gewerblichen Handel besteht.

Tabakwaren nicht vergessen!

Neben Alkohol gelten auch für Tabakwaren bestimmte Obergrenzen:

  • Zigaretten: 800 Stück
  • Zigarillos: 400 Stück
  • Zigarren: 200 Stück
  • Rauchtabak: 1 Kilogramm

Fazit: Mit Augenmaß und Wissen über die Grenze

Wer sich an die Richtmengen hält und die Waren für den persönlichen Gebrauch bestimmt, kann die dänischen Köstlichkeiten problemlos mit nach Deutschland nehmen. Ein kurzer Blick auf die Zollbestimmungen vor der Reise lohnt sich allemal, um unangenehme Überraschungen an der Grenze zu vermeiden und den Urlaub entspannt ausklingen zu lassen. So steht dem Genuss von dänischem Bier oder einem guten Tropfen Wein im heimischen Garten nichts mehr im Wege!

Zusätzliche Informationen:

Für aktuelle Informationen und detaillierte Auskünfte empfiehlt es sich, die Website des deutschen Zolls zu konsultieren. Dort finden Sie alle relevanten Bestimmungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

#Alkohol Einfuhr #Dänemark Regeln #Eu Bestimmungen