Ist 35 Stunden die Woche Teilzeit?

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35 Wochenstunden können Teilzeit sein, beispielsweise im Vergleich zu einer 40-Stunden-Vollzeitstelle im gleichen Bereich. Die vertraglich festgelegte Arbeitszeit ist entscheidend. Ein Minijob (bis 520€) gilt per Definition als Teilzeit.

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35 Stunden die Woche: Teilzeit oder Vollzeit? – Eine Frage der Definition

Die Frage, ob 35 Wochenstunden Teilzeit oder Vollzeit darstellen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es mangelt an einer einheitlichen gesetzlichen Definition von Teilzeit, die unabhängig vom jeweiligen Berufsfeld und Arbeitsvertrag gilt. Die entscheidende Größe ist die im Arbeitsvertrag festgelegte Arbeitszeit und deren Einordnung im jeweiligen Kontext.

Der Vergleich als Schlüssel: Ob 35 Stunden als Teilzeit gelten, hängt stark vom Vergleichsmaßstab ab. Vergleicht man diese Stundenanzahl mit einer üblichen Vollzeitbeschäftigung im selben Beruf, beispielsweise 40 Stunden, so werden 35 Stunden in der Regel als Teilzeit angesehen. Arbeitet man hingegen in einem Bereich, in dem 35 Stunden die übliche Arbeitszeit darstellen, könnte dies als Vollzeit gelten. Ein Ingenieur in einem großen Unternehmen, der 40 Stunden arbeitet, hat eine andere Vollzeitdefinition als eine Pflegekraft in einem ambulanten Dienst, die vielleicht nur 30 Stunden arbeitet.

Vertragliche Festlegung ist paramount: Der Arbeitsvertrag bildet die Grundlage. Wird die Beschäftigung im Vertrag explizit als Teilzeit oder Vollzeit bezeichnet, ist diese Bezeichnung bindend. Unabhängig von der Stundenanzahl ist die vertragliche Einordnung maßgeblich. Auch die Vereinbarung von Teilzeit mit reduzierter Vergütung im Vergleich zu einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden ist ein wichtiges Indiz.

Der Minijob als Sonderfall: Der Minijob, der auf maximal 520 Euro im Monat begrenzt ist, gilt per Definition als Teilzeitbeschäftigung. Die Arbeitszeit ist hier irrelevant, solange die Verdienstgrenze eingehalten wird. Diese Ausnahme verdeutlicht, dass die Stundenanzahl allein nicht ausreicht, um Teilzeit eindeutig zu definieren.

Fazit: Die Frage, ob 35 Wochenstunden Teilzeit sind, ist situationsabhängig. Die im Arbeitsvertrag festgelegte Arbeitszeit und die Einordnung im Vergleich zur üblichen Vollzeitbeschäftigung im jeweiligen Berufsfeld sind entscheidend. Ein Vergleich mit anderen Stellen im selben Unternehmen oder der Branche bietet zusätzliche Klarheit. Die rein numerische Betrachtung der Stundenanzahl ist für die eindeutige Klassifizierung als Teilzeit oder Vollzeit ungenügend. Nur der Arbeitsvertrag liefert die definitive Antwort.

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