Wo ist die 0,5 Promillegrenze geregelt?

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Die 0,5-Promille-Grenze im Straßenverkehr findet ihre gesetzliche Grundlage im § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Dieser Paragraf regelt nicht nur den Alkohol, sondern definiert auch Grenzwerte für andere berauschungsmittelwirksame Substanzen, wie beispielsweise Tetrahydrocannabinol. Eine Überschreitung zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

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Wo ist die 0,5-Promille-Grenze im Straßenverkehr geregelt?

Die Frage, wo die 0,5-Promille-Grenze im Straßenverkehr geregelt ist, lässt sich eindeutig mit dem § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) beantworten. Dieser Paragraf bildet die rechtliche Grundlage für die Alkoholkontrolle im Straßenverkehr und definiert die zulässigen Promillewerte für Autofahrer.

Im Detail regelt § 24a StVG Folgendes:

  • Alkohol am Steuer: Ein Kraftfahrzeugführer darf nicht unter dem Einfluss von Alkohol stehen. Die genaue Grenze ist im Gesetz nicht explizit definiert, sondern ergibt sich aus der Verkehrssicherheit.
  • 0,5-Promille-Grenze: Diese Grenze gilt als absolute Grenze. Wer diese überschreitet, gilt als fahruntüchtig und begeht eine Ordnungswidrigkeit.
  • Null-Promille-Grenze für bestimmte Berufsgruppen: Für bestimmte Berufsgruppen, wie z.B. Fahrschüler, Personen mit Probeführerschein und LKW-Fahrer, gilt die Null-Promille-Grenze.
  • Strafrechtliche Konsequenzen: Überschreitet man die 0,5-Promille-Grenze, drohen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall ein Fahrverbot.

Doch § 24a StVG beschränkt sich nicht nur auf Alkohol. Er regelt auch die zulässigen Grenzwerte für andere berauschungsmittelwirksame Substanzen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Tetrahydrocannabinol (THC): Auch hier gilt die absolute Grenze von 0,5 Nanogramm pro Milliliter Blut.
  • Andere Drogen: Die Grenzwerte für andere Drogen sind individuell festgelegt und orientieren sich an der Schwere der Wirkung.

Fazit: Die 0,5-Promille-Grenze im Straßenverkehr ist im § 24a StVG verankert. Dieser Paragraf regelt nicht nur den Alkoholkonsum, sondern auch die zulässigen Werte für andere berauschungsmittelwirksame Substanzen. Die Überschreitung dieser Grenzwerte hat strafrechtliche Konsequenzen.

Hinweis: Es ist wichtig, sich vor einer Fahrt nicht nur über die rechtlichen Bestimmungen, sondern auch über die Auswirkungen von Alkohol und Drogen auf die Fahrtüchtigkeit zu informieren. Im Zweifel ist es immer besser, auf das Auto zu verzichten und andere Transportmittel zu nutzen.

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