Was verdient ein Arzt an einer Überweisung?
Was verdient ein Arzt an einer Überweisung? 15 Euro Festpauschale
Die erfolgreiche Vermittlung von dringenden Facharztterminen sichert Arztpraxen zusätzliche finanzielle Ansprüche außerhalb des regulären Budgets. Wer die Abrechnungskriterien versteht, schützt seine Praxis vor Honorarkürzungen und vermeidet bürokratische Verluste im stressigen Praxisalltag. Erfahren Sie alle Details zu den gesetzlichen Fristen, um finanzielle Nachteile gezielt zu verhindern.
Finanzielle Anreize für Hausärzte bei dringenden Überweisungen
Viele Patienten fragen sich, ob ihr Hausarzt für das bloße Ausstellen einer Überweisung Geld erhält. Die klare Antwort lautet: Für eine Standardüberweisung gibt es keine separate Pauschale. Das Ausstellen gehört zur normalen medizinischen Grundversorgung und ist mit der Quartalspauschale abgegolten. Die Vergütung ändert sich jedoch grundlegend, wenn der Hausarzt nicht nur ein Formular ausdruckt, sondern aktiv einen schnellen Termin bei einer Facharztpraxis organisiert. Um die Wartezeiten für Patienten zu verkürzen, belohnt das Abrechnungssystem diese Mühe mit einer gezielten extrabudgetäre vergütung hausarzt überweisung.
Für jede erfolgreiche Vermittlung eines dringend benötigten Facharzttermins erhält eine Hausarztpraxis eine feste Pauschale von 15,00 Euro. [1] Diese Regelung sorgt dafür, dass das Engagement des Praxisteams direkt und außerhalb des normalen Budgets honoriert wird. Der Betrag liegt damit sogar über dem Honorar, das eine Praxis für manche Standardimpfungen erhält. Was einfach klingt, ist in der Praxis jedoch an strikte zeitliche Fristen und formale Bedingungen geknüpft - ein bürokratischer Aufwand, den viele Praxen im Alltag scheuen.
Abrechnung nach GOP: Fristen und Voraussetzungen im Detail
Die Abrechnung dieser Leistung erfolgt über die Gebührenordnungspositionen (GOP) im Einheitlichen Bewertungsmaßstab. Hausärzte rechnen die Pauschale über die GOP 03008 ab, während Kinder- und Jugendärzte die GOP 04008 nutzen. Damit das Geld tatsächlich fließt, muss die Facharztpraxis den Patienten innerhalb einer gesetzlich definierten Frist von maximal 35 Kalendertagen behandeln.[2] Der Tag, an dem der Hausarzt die Notwendigkeit feststellt, zählt dabei nicht mit. Je nach Länge des Zeitfensters gelten unterschiedliche Dokumentationspflichten.
Das System unterscheidet drei Fristen für die Terminvermittlung: Bis zum 4. Kalendertag: Bei sehr dringenden Terminen reicht die Angabe der GOP zusammen mit einer medizinischen Begründung in der Abrechnung. Vom 5. bis zum 23. Kalendertag: Der Termin muss aktiv durch die Praxis organisiert werden. Eine lückenlose Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit in der Patientenakte ist hierbei Pflicht. Vom 24. bis zum 35. Kalendertag: In diesem späten Zeitfenster verlangen die Kassenärztlichen Vereinigungen zwingend eine freitextliche medizinische Begründung direkt in der Abrechnungsdatei.
Zusätzlich muss die Hausarztpraxis die Betriebsstättennummer (BSNR) der vermittelten Facharztpraxis im Praxisverwaltungssystem eintragen. Ohne diese Verknüpfung wird das Honorar automatisch gestrichen. Es gibt jedoch eine faire Absicherung für das Personal: Die Pauschale wird auch dann ausgezahlt, wenn der Patient den mühsam organisierten Termin letztlich nicht wahrnimmt. Um Missbrauch vorzubeugen, existiert eine Plausibilitätsgrenze. Übersteigt die Anzahl der Vermittlungsfälle 15 Prozent aller Behandlungsfälle einer Praxis im Quartal, droht eine genaue Überprüfung durch die Prüfungsgremien.
Vorteile für Fachärzte und strenge Ausschlusskriterien
Das System belohnt nicht nur den überweisenden Hausarzt. Auch die aufnehmende Facharztpraxis profitiert erheblich von dieser Form der Koordination. Sie erhält für die Behandlung des vermittelten Patienten einen zeitgestaffelten Zuschlag auf ihre Grundpauschale. Erfolgt die Behandlung besonders schnell innerhalb der ersten 4 Tage, verdoppelt sich die Grundpauschale durch einen Zuschlag von 100 Prozent.[4] Bei einer Wartezeit von bis zu 14 Tagen gibt es 80 Prozent, und bis zum 35. Tag immerhin noch einen Aufschlag von 40 Prozent. Zudem wird die gesamte fachärztliche Behandlung dieses Falls komplett extrabudgetär und somit ohne drohende Honorarkürzungen vergütet.
Wo viel Geld im Spiel ist, zieht der Gesetzgeber enge Grenzen. Das Zurückschicken von Patienten durch Fachärzte mit der Bitte, der Hausarzt möge nachträglich einen Vermittlungsfall daraus machen, ist strikt unzulässig. Ebenso darf der Zuschlag nicht abgerechnet werden, wenn der Patient im selben Quartal bereits in der entsprechenden Facharztpraxis behandelt wurde. Vermittlungen innerhalb derselben Berufsausübungsgemeinschaft oder desselben Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) sind von der Vergütung komplett ausgeschlossen. Eine Weiterleitung von Facharzt zu Facharzt zählt ebenfalls nicht als Hausarztvermittlungsfall.
Vergütungsmodelle bei Überweisungen und Terminbuchungen
Das ärztliche Honorarsystem unterscheidet strikt zwischen der normalen Verwaltung von Überweisungen und dem aktiven Krisenmanagement bei akuten Beschwerden.Standard-Überweisungsformular
• Sehr gering - Ausdruck des Formulars auf Wunsch des Patienten oder nach Diagnose
• Über die reguläre Versicherten- und Vorhaltepauschale des Quartals abgegolten
• 0,00 Euro Sondersatz
• Keine - Fall des Facharztes fällt unter dessen normales Budget
Aktiver Hausarztvermittlungsfall ⭐
• Hoch - Praxisteam muss telefonisch oder digital direkt einen freien Termin vereinbaren
• Extrabudgetäre Auszahlung über die GOP 03008 bzw. 04008
• 15,00 Euro Pauschale
• Extrabudgetäre Vergütung des Falls plus zeitgestaffelter Zuschlag von bis zu 100 Prozent
Für den Hausarzt lohnt sich der bürokratische Aufwand eines Vermittlungsfalls finanziell nur bei echter medizinischer Notwendigkeit. Der wahre Gewinner dieses Modells ist die Facharztpraxis, die durch die extrabudgetäre Abrechnung und die hohen Zuschläge erhebliche finanzielle Vorteile erzielt.Praxisalltag in Hamburg: Der Kampf mit den Facharztterminen
Dr. Med. Thomas Hein, Hausarzt in Hamburg, diagnostizierte bei einem langjährigen Patienten einen hochgradigen Verdacht auf ein Glaukom. Der Patient versuchte tagelang vergeblich, selbst einen dringenden Termin beim Augenarzt zu bekommen, scheiterte aber überall an monatelangen Wartezeiten.
Thomas wies seine medizinische Fachangestellte an, die Sache zu übernehmen. Sie telefonierte in der Mittagspause drei Praxen ab, stieß jedoch auf genervte Kollegen und belegte Leitungen. Der bürokratische Aufwand blockierte die Anmeldung für fast 20 Minuten.
Anstatt aufzugeben, nutzte die Angestellte das offizielle Kollegen-Suchportal der Kassenärztlichen Vereinigung. Sie fand eine Partnerpraxis im Nachbarbezirk und vereinbarte direkt einen verbindlichen Untersuchungstermin für den kommenden Dienstag.
Der Patient wurde innerhalb von 4 Tagen fachärztlich versorgt. Die Hausarztpraxis rechnete die 15-Euro-Pauschale über die GOP 03008 ab, während die Augenarztpraxis von einer komplett extrabudgetären Vergütung des Falls inklusive eines satten Schnellläufer-Zuschlags profitierte.
Handlungsempfehlung
Kein Geld für StandardformulareDas Ausstellen einer normalen Überweisung bringt einer Hausarztpraxis keine zusätzliche Vergütung ein.
Organisiert die Hausarztpraxis aktiv einen dringenden Facharzttermin innerhalb von 35 Tagen, greift die extrabudgetäre Pauschale nach GOP 03008.
Fachdienliche Kooperation wird belohntAuch Fachärzte profitieren massiv durch eine komplett extrabudgetäre Fallvergütung und zeitgestaffelte Zuschläge von bis zu 100 Prozent bei einer Behandlung innerhalb von 4 Tagen.
Strikte Kontrollen gegen MissbrauchVermittlungen innerhalb desselben MVZ sind verboten, und ab einer Quote von 15 Prozent aller Praxisfälle erfolgt eine Plausibilitätsprüfung.
Wichtigste Punkte
Bekommt mein Hausarzt Geld, wenn ich mir eine Überweisung am Tresen abhole?
Nein, für das reine Ausstellen oder Abholen einer normalen Überweisung erhält der Arzt kein extra Geld. Diese Tätigkeit ist mit der allgemeinen Quartalspauschale abgegolten, die die Krankenkasse für jeden Patienten einmal im Vierteljahr an die Praxis überweist.
Muss der Hausarzt den Termin selbst telefonisch vereinbaren?
Nein, der Arzt muss nicht persönlich zum Hörer greifen. Die aktive Terminvermittlung kann komplett durch das medizinische Fachpersonal der Praxis erfolgen. Wichtig ist nur, dass die Praxis den Termin direkt mit der Facharztpraxis abstimmt und die entsprechende Betriebsstättennummer in der Abrechnung einträgt.
Was passiert, wenn ich den vom Hausarzt vermittelten Termin verpasse?
Für die Hausarztpraxis hat das keine negativen finanziellen Folgen. Die Pauschale von 15 Euro wird auch dann ausgezahlt, wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen. Der Gesetzgeber honoriert hierbei den reinen Arbeitsaufwand der Vermittlung, auf den späteren Antritt hat die Praxis keinen Einfluss.
Zitate
- [1] Kbv - Für jede erfolgreiche Vermittlung eines dringend benötigten Facharzttermins erhält eine Hausarztpraxis eine feste Pauschale von 15,00 Euro.
- [2] Kbv - Damit das Geld tatsächlich fließt, muss die Facharztpraxis den Patienten innerhalb einer gesetzlich definierten Frist von maximal 35 Kalendertagen behandeln.
- [4] Kbv - Erfolgt die Behandlung besonders schnell innerhalb der ersten 4 Tage, verdoppelt sich die Grundpauschale durch einen Zuschlag von 100 Prozent.
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