Wann darf ein Personalausweis eingezogen werden?

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Personalausweise können eingezogen werden, wenn sie ungültig sind oder wenn ein Entziehungsgrund nach § 6a Abs. 2 besteht. Dies kann auch der Fall sein, wenn Anhaltspunkte für einen solchen Grund vorliegen. Die Einziehung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
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Einzug des Personalausweises: Gründe und Verfahren

Der Personalausweis dient als amtliches Ausweisdokument und Identitätsnachweis für deutsche Staatsangehörige. In bestimmten Fällen kann er jedoch eingezogen werden.

Gründe für die Einziehung

Gemäß § 6a Abs. 2 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) kann ein Personalausweis eingezogen werden, wenn:

  • er ungültig oder abgelaufen ist
  • Anhaltspunkte vorliegen, dass der Inhaber die Identität einer anderen Person vorgetäuscht oder sich unter falschem Namen ausgewiesen hat
  • der Inhaber wegen Begehung einer Straftat gegen § 108a StGB (Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs durch Bildaufnahmen) verurteilt wurde
  • der Personalausweis zur Begehung einer Straftat verwendet wurde

Verfahren der Einziehung

Die Einziehung des Personalausweises erfolgt durch die zuständige Ausweisbehörde, in der Regel das Einwohnermeldeamt oder das Landratsamt.

  • Anhörung des Inhabers: Vor der Einziehung wird der Inhaber des Personalausweises angehört. Er hat das Recht, sich zu den Gründen der Einziehung zu äußern.
  • Entscheidung der Ausweisbehörde: Nach Anhörung des Inhabers entscheidet die Ausweisbehörde über die Einziehung des Personalausweises.
  • Beschwerdemöglichkeit: Gegen die Entscheidung der Ausweisbehörde kann innerhalb eines Monats Widerspruch und anschließend Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden.

Folgen der Einziehung

Ein eingezogener Personalausweis darf nicht mehr verwendet werden. Der Inhaber muss einen neuen Personalausweis beantragen. Die Einziehung des Personalausweises kann negative Auswirkungen auf die Ausübung bestimmter Rechte haben, wie beispielsweise:

  • Teilnahme an Wahlen
  • Abschluss von Verträgen
  • Inanspruchnahme von Sozialleistungen

Fazit

Die Einziehung des Personalausweises ist eine Maßnahme, die nur in begründeten Fällen ergriffen wird. Sie dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und der Verhinderung von Missbrauch. Der Inhaber des Personalausweises hat das Recht auf eine Anhörung und kann gegen die Entscheidung der Ausweisbehörde Beschwerde einlegen.