Kann ein Arzt ein Attest ablehnen?

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Die Ausstellung eines Attests unterliegt strengen rechtlichen Vorgaben. Eine Ablehnung ist nur gerechtfertigt, wenn die notwendigen medizinischen Befunde fehlen, um die Arbeitsunfähigkeit zu belegen. Die ärztliche Schweigepflicht und die Sorgfaltspflicht sind dabei stets zu beachten.

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Darf ein Arzt ein Attest verweigern? – Rechtliche Grenzen ärztlicher Zeugnispflicht

Die Ausstellung eines ärztlichen Attests, beispielsweise zur Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit, ist für viele Menschen selbstverständlich. Doch unter welchen Umständen darf ein Arzt die Ausstellung eines solchen Attests verweigern? Die Antwort ist komplexer als ein einfaches Ja oder Nein und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine pauschale Ablehnung ist nicht zulässig, vielmehr ist eine sorgfältige Abwägung rechtlicher und medizinischer Aspekte erforderlich.

Die rechtliche Grundlage: Zeugnispflicht und Schweigepflicht im Spannungsfeld

Ärzte unterliegen einer Zeugnispflicht, die sie verpflichtet, bestimmte Tatsachen gegenüber Behörden oder Dritten offenzulegen. Diese Pflicht ist jedoch begrenzt und darf nicht die ärztliche Schweigepflicht verletzen. Die Ausstellung eines Attests ist ein Akt der Zeugniserteilung, der im Kontext dieser beiden Pflichten zu sehen ist. Ein Arzt darf ein Attest nur dann verweigern, wenn dies im Einklang mit diesen gesetzlichen Vorgaben steht.

Gründe für eine Ablehnung – das Fehlen medizinischer Fakten

Die wohl wichtigste Voraussetzung für die Ausstellung eines Attests ist das Vorliegen hinreichender medizinischer Befunde. Ein Arzt kann ein Attest ablehnen, wenn ihm die notwendigen Informationen fehlen, um die bescheinigte Tatsache – z.B. die Arbeitsunfähigkeit – zu begründen. Dies bedeutet, dass eine ausreichende Diagnostik durchgeführt und dokumentiert sein muss. Eine bloße Behauptung des Patienten reicht hierfür nicht aus. Fehlen beispielsweise objektive Befunde bei einer behaupteten Erkrankung, kann der Arzt die Ausstellung eines Attests verweigern, da er seine Sorgfaltspflicht sonst verletzen würde.

Weitere Gründe für eine Ablehnung – aber nur unter strengen Voraussetzungen

In seltenen Fällen können weitere Gründe eine Ablehnung rechtfertigen. Beispielsweise könnte ein Arzt die Ausstellung eines Attests verweigern, wenn er den Verdacht auf eine bewusste Täuschung des Patienten hat. Dies erfordert jedoch eindeutige Anhaltspunkte und eine sorgfältige Dokumentation der Situation. Eine bloße Vermutung reicht nicht aus. Ähnlich verhält es sich, wenn der Arzt aufgrund einer bestehenden Arzt-Patienten-Beziehung Bedenken hinsichtlich der Objektivität seiner Beurteilung hat.

Die Rolle der ärztlichen Sorgfaltspflicht

Unabhängig von der Zeugnispflicht unterliegt der Arzt stets seiner Sorgfaltspflicht. Dies bedeutet, dass er seine Tätigkeit gewissenhaft und nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft ausführen muss. Ein Attest darf nicht leichtfertig ausgestellt werden, sondern muss auf einer fundierten medizinischen Grundlage beruhen. Eine Verletzung der Sorgfaltspflicht kann zu zivilrechtlichen Konsequenzen führen.

Fazit: Eine Abwägung der Pflichten

Die Entscheidung, ob ein Arzt ein Attest ausstellen darf oder nicht, ist eine Abwägung zwischen Zeugnispflicht, Schweigepflicht und Sorgfaltspflicht. Eine Ablehnung ist nur in Ausnahmefällen und unter strengen Voraussetzungen gerechtfertigt. Das Fehlen medizinischer Befunde zur Begründung der attestierten Tatsache stellt den häufigsten und wichtigsten Grund für eine Ablehnung dar. Im Zweifelsfall sollte der Arzt sich an die jeweilige Ärztekammer wenden, um rechtliche Klarheit zu erhalten. Eine willkürliche Verweigerung der Attest-Ausstellung ist hingegen unzulässig.