Kann der Arbeitgeber meine Diagnose erfahren?

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Arbeitgeber dürfen grundsätzlich keine Informationen über die medizinische Diagnose eines kranken Mitarbeiters erhalten. Art, Ursache und Umfang der Erkrankung sind private Angelegenheiten. Eine Weitergabe durch den Arbeitnehmer oder Arzt ist nicht erforderlich. Dies gilt gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz.
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Kann der Arbeitgeber meine Diagnose erfahren?

Als Arbeitnehmer haben Sie ein Recht auf Privatsphäre, das sich auch auf Ihre gesundheitlichen Informationen erstreckt. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber Ihre Diagnose nicht erfahren.

Gesetzliche Regelung

Die Weitergabe von medizinischen Diagnosen an den Arbeitgeber ist durch § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) geregelt. Demnach sind Art, Ursache und Umfang der Erkrankung private Angelegenheiten. Eine Offenlegung gegenüber dem Arbeitgeber ist nur dann zulässig, wenn Sie als Arbeitnehmer ausdrücklich einwilligen oder das Gesetz es ausnahmsweise vorsieht.

Ausnahmen

Es gibt einige Ausnahmen, in denen der Arbeitgeber Ihre Diagnose erfahren darf. Diese sind jedoch eng begrenzt und betreffen in der Regel Situationen, in denen die Gesundheit des Arbeitnehmers oder anderer Personen gefährdet ist. Beispielsweise kann der Arbeitgeber Ihre Diagnose erfahren, wenn:

  • Sie an einer ansteckenden Krankheit leiden, die das Risiko einer Ansteckung anderer Mitarbeiter darstellt.
  • Sie aufgrund Ihrer Erkrankung nicht arbeitsfähig sind und der Arbeitgeber eine Überprüfung Ihrer Arbeitsunfähigkeit vornehmen muss.
  • Es sich um eine Berufskrankheit handelt, die der Arbeitgeber melden muss.

Pflicht zur Verschwiegenheit

Alle Personen, die Kenntnis von Ihrer Diagnose erlangen, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies gilt sowohl für Ärzte, Krankenschwestern, Apotheker als auch für den Arbeitgeber und dessen Mitarbeiter.

Folgen einer unzulässigen Weitergabe

Wenn der Arbeitgeber Ihre Diagnose unzulässigerweise erfährt, kann dies zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. Sie können beispielsweise verlangen, dass Ihre persönlichen Daten gelöscht werden, oder Sie können Schadensersatz verlangen.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber keine Informationen über die medizinische Diagnose eines kranken Mitarbeiters erhalten. Eine Weitergabe durch den Arbeitnehmer oder Arzt ist nicht erforderlich. Dies gilt gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen der Arbeitgeber Ihre Diagnose erfahren darf. Diese Ausnahmen sind jedoch eng begrenzt und betreffen in der Regel Situationen, in denen die Gesundheit des Arbeitnehmers oder anderer Personen gefährdet ist.