Wird man im Krankenstand kontrolliert?

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Arbeitgeber können zwar Arbeitnehmer im Krankheitsfall zu Hause aufsuchen, doch die Tür öffnen müssen die Beschäftigten nicht. Stattdessen rät der DGB zu einer Anfrage beim Medizinischen Dienst. Krankenbesuche sind zwar erlaubt, aber mit Vorsicht zu handhaben.
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Krankenbesuche durch Arbeitgeber: Was ist erlaubt und was nicht?

Arbeitnehmer, die krankgeschrieben sind, haben das Recht, sich in ihrer Privatsphäre zurückzuziehen und zu erholen. Allerdings können Arbeitgeber in bestimmten Fällen berechtigt sein, ihre Arbeitnehmer während der Krankheit zu Hause aufzusuchen.

Erlaubte Krankenbesuche

Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer im Krankheitsfall zu Hause aufsuchen, um:

  • Die Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen
  • Das Wohlbefinden des Arbeitnehmers einzuschätzen
  • Mögliche Wiedereingliederungsmaßnahmen zu besprechen

Pflicht zum Türöffnen

Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, ihrem Arbeitgeber die Tür zu öffnen, wenn dieser sie im Krankheitsfall besucht. Sie können höflich ablehnen oder darum bitten, dass der Besuch zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet, wenn sie sich wohler fühlen.

Empfehlung des DGB

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) empfiehlt Arbeitnehmern, bei einem geplanten Krankenbesuch durch den Arbeitgeber zunächst eine Anfrage beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen zu stellen. Der Medizinische Dienst kann die Arbeitsunfähigkeit ebenfalls überprüfen und eine Stellungnahme zur Notwendigkeit eines Krankenbesuchs abgeben.

Vorsichtsmaßnahmen

Wenn ein Arbeitnehmer zustimmt, seinen Arbeitgeber während der Krankheit zu empfangen, sollte er einige Vorsichtsmaßnahmen beachten:

  • Den Besuchstermin im Voraus vereinbaren
  • Eine Vertrauensperson oder ein Familienmitglied bitten, während des Besuchs anwesend zu sein
  • Dem Arbeitgeber keine medizinischen Unterlagen oder Auskünfte über den Gesundheitszustand geben
  • Den Arbeitgeber darüber informieren, dass es Grenzen gibt, die nicht überschritten werden dürfen

Grenzen des Besuchs

Arbeitgeber dürfen während eines Krankenbesuchs keine körperliche Untersuchung durchführen, keine Fragen zum Gesundheitszustand stellen, die nicht mit der Arbeitsunfähigkeit zusammenhängen, oder den Arbeitnehmer schikanieren.

Fazit

Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer im Krankheitsfall zu Hause aufsuchen, um die Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen und das Wohlbefinden einzuschätzen. Arbeitnehmer sind jedoch nicht verpflichtet, ihrem Arbeitgeber die Tür zu öffnen. Es wird empfohlen, sich bei einem geplanten Krankenbesuch zuvor an den Medizinischen Dienst zu wenden. Bei einem Besuch sollte der Arbeitnehmer Vorsichtsmaßnahmen beachten und Grenzen setzen, um seine Privatsphäre zu schützen.