Wie werden die Krankheitstage gezählt?
Bei längerer Krankheit gilt: Dauert die Arbeitsunfähigkeit über drei Kalendertage hinaus, ist ein Arztbesuch obligatorisch. Die ärztliche Bescheinigung über die AU und deren voraussichtliche Dauer muss spätestens am folgenden Tag nach der Krankmeldung vorliegen. Beachten Sie, dass hierbei Kalendertage zählen, nicht ausschließlich Arbeitstage.
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Krankmeldung und Kranktage: Was zählt wirklich?
Die Frage, wie Kranktage gezählt werden, ist für Arbeitnehmer oft unklar. Die scheinbar einfache Regel – “krank ist krank” – birgt einige Feinheiten, die zu Missverständnissen führen können. Dieser Artikel klärt auf, wie die Zählung von Krankheitstagen funktioniert und welche Besonderheiten zu beachten sind.
Die ersten drei Tage: Selbstmeldung & Eigenverantwortung
Beginnt eine Erkrankung, können Arbeitnehmer die ersten drei Kalendertage selbst melden. Dies geschieht in der Regel telefonisch beim Arbeitgeber. Eine ärztliche Bescheinigung ist in dieser Phase nicht zwingend erforderlich. Wichtig ist jedoch, die Erkrankung unverzüglich zu melden, um den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Hier zählt der Kalendertag, also auch Samstage, Sonntage und Feiertage, an denen keine Arbeit geleistet wird. Verbringt man beispielsweise den Montag, Dienstag und Mittwoch krank im Bett, so zählen diese drei Tage als Krankheitstage, unabhängig davon, ob es sich um Werktage handelt.
Ab dem vierten Tag: Ärztliches Attest Pflicht
Dauert die Arbeitsunfähigkeit über drei Kalendertage hinaus, ist ein Besuch beim Arzt unerlässlich. Die ärztliche Bescheinigung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – AU) muss dem Arbeitgeber spätestens am darauf folgenden Tag nach der Krankmeldung vorgelegt werden. Auch hier zählen die Kalendertage. Wer also am Montag erkrankt und bis Freitag krankgeschrieben ist, muss die AU spätestens am Samstag beim Arbeitgeber einreichen. Eine verspätete Einreichung kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Beispiel:
Frau Müller erkrankt am Freitag. Sie meldet sich am Freitag bei ihrem Arbeitgeber krank. Montag und Dienstag bleiben Sie krank. Da sie länger als drei Kalendertage krank ist, benötigt sie ein ärztliches Attest, welches sie spätestens am Mittwoch ihrem Arbeitgeber vorlegen muss. Freitag, Samstag und Sonntag zählen als die ersten drei Kalendertage.
Weitere wichtige Punkte:
- Fortsetzung der AU: Die AU bescheinigt nicht nur die aktuelle Arbeitsunfähigkeit, sondern auch die voraussichtliche Dauer. Bei länger andauernder Krankheit muss regelmäßig ein Arzt aufgesucht werden, um die AU zu verlängern.
- Individuelle Regelungen: Betriebliche Tarifverträge oder Arbeitsverträge können abweichende Regelungen zur Krankmeldung und zur Dauer der AU enthalten. Diese sollten unbedingt beachtet werden.
- Fristgerechte Einreichung: Die pünktliche Abgabe der AU ist entscheidend, um arbeitsrechtliche Probleme zu vermeiden.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Bei der Berechnung der Krankheitstage zählen die Kalendertage, nicht nur die Arbeitstage. Die rechtzeitige Meldung der Erkrankung und die fristgerechte Vorlage der AU sind essentiell für ein reibungsloses Verfahren. Im Zweifelsfall sollte man sich direkt beim Arbeitgeber oder der zuständigen Personalabteilung informieren.
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