Wie viele Tage kann man ohne Krankschreibung zu Hause bleiben?

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Die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung tritt erst ab dem vierten Krankheitstag in Kraft. Bis dahin liegt die Entscheidung, ob man zuhause bleibt, im Ermessen des Arbeitnehmers, unterliegt aber der Meldepflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Die Dauer der Erkrankung bestimmt die Notwendigkeit weiterer Bescheinigungen.
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Wie viele Tage kann man ohne Krankschreibung zu Hause bleiben?

In Deutschland besteht für Arbeitnehmer eine Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab dem vierten Krankheitstag. Vorher liegt die Entscheidung, ob man zuhause bleibt, im Ermessen des Arbeitnehmers. Allerdings muss er seinen Arbeitgeber unverzüglich über die Erkrankung informieren.

Meldepflicht

Sobald ein Arbeitnehmer erkrankt ist, ist er verpflichtet, dies seinem Arbeitgeber mitzuteilen. Dies kann mündlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Die Meldepflicht gilt ab dem ersten Tag der Erkrankung.

Dauer der Erkrankung

Die Dauer der Erkrankung bestimmt die Notwendigkeit weiterer AU-Bescheinigungen:

  • Bis zu 3 Kalendertage: Keine AU-Bescheinigung erforderlich.
  • 4. bis 7. Kalendertag: AU-Bescheinigung vom Arzt erforderlich.
  • Ab 8. Kalendertag: Folgebericht vom Arzt erforderlich.

Ausnahmen

Es gibt Ausnahmen von der Vier-Tage-Regel:

  • Bagatellerkrankungen: Bei leichten Erkrankungen, die die Arbeitsfähigkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, kann der Arbeitgeber auf eine AU-Bescheinigung verzichten.
  • Vertrauensverhältnis: Besteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein besonderes Vertrauensverhältnis, kann die AU-Pflicht auch abweichend von der Vier-Tage-Regel vereinbart werden.

Konsequenzen bei Nichtvorlage

Liegt eine AU-Bescheinigung nicht vor, kann der Arbeitgeber das Gehalt des Arbeitnehmers für die Fehltage kürzen. In schweren Fällen kann auch eine Abmahnung oder Kündigung erfolgen.

Fazit

Arbeitnehmer in Deutschland können bis zu drei Kalendertage ohne Krankschreibung zu Hause bleiben. Ab dem vierten Tag ist eine AU-Bescheinigung erforderlich. Die Dauer der Erkrankung bestimmt die Notwendigkeit weiterer Bescheinigungen. Die Meldepflicht gegenüber dem Arbeitgeber besteht jedoch ab dem ersten Tag der Erkrankung.