Wie viele Fachärzte pro Quartal?
Wie viele Facharztbesuche übernimmt die Krankenkasse pro Quartal?
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen pro Quartal eine begrenzte Anzahl an Facharztbesuchen. Diese Begrenzung dient dazu, die Kosten für die medizinische Versorgung im Gleichgewicht zu halten.
Grundsätzliche Regelung:
- Pro Fachgebiet ist ein Facharztbesuch pro Quartal erlaubt.
- Insgesamt werden maximal drei Facharztbesuche (inklusive Zahnarzt) pro Quartal übernommen.
Ausnahmen:
Für bestimmte Fachgebiete gelten Ausnahmen von dieser Regelung. Dazu gehören:
- Augenheilkunde
- Gynäkologie
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Kinder- und Jugendmedizin
- Neurologie
- Orthopädie
- Psychiatrie
- Urologie
Für diese Fachgebiete werden pro Quartal zwei Facharztbesuche übernommen.
Weitere Facharztbesuche:
Sind weitere Facharztbesuche erforderlich, benötigen diese eine Überweisung vom Hausarzt oder einem Facharzt. Die Überweisung muss den Grund für die weitere Behandlung angeben.
Zahnärztliche Behandlung:
Für zahnärztliche Behandlungen gelten besondere Regelungen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt pro Quartal:
- Eine Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt
- Eine Zahnreinigung
- Eventuelle weitere Behandlungen (z. B. Füllungen, Wurzelbehandlungen)
Hinweis:
Private Krankenkassen können abweichende Regelungen zur Übernahme von Facharztbesuchen haben. Die genauen Bedingungen sollten im Versicherungsvertrag nachgelesen werden.
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