Wie lange kann man sich selber krankschreiben lassen?

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Die Dauer der Krankschreibung variiert je nach Erkrankung. Arbeitgeber zahlen bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung, danach übernimmt die Krankenkasse das Krankengeld. Die maximale Krankengeld-Bezugsdauer liegt bei 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.
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Selbst ist der Patient? Wie lange kann man sich selbst krankschreiben?

Die Nase läuft, der Hals kratzt und der Kopf brummt - eine fiese Erkältung hat uns erwischt. Doch was ist, wenn der nächste Arzttermin erst in einigen Tagen verfügbar ist, man sich aber jetzt schon krank fühlt? Kann man sich eigentlich selbst krankschreiben?

Die klare Antwort lautet: Nein, eine Krankschreibung kann nur ein Arzt ausstellen. Ein Attest, das man sich selbst ausstellt, hat keinerlei rechtliche Gültigkeit. Wer also krankheitsbedingt nicht zur Arbeit erscheint, benötigt ein ärztliches Attest, um dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit zu belegen.

Wie lange darf der Arzt mich krankschreiben?

Die Dauer der Krankschreibung ist abhängig von der Art und Schwere der Erkrankung. Im Allgemeinen gilt: Der Arzt sollte die Dauer der Arbeitsunfähigkeit so kurz wie möglich und so lange wie nötig bemessen.

Was passiert mit meinem Gehalt während der Krankschreibung?

Arbeitnehmer*innen erhalten während der ersten sechs Wochen ihrer Krankschreibung ihre reguläre Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Danach springt die gesetzliche Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Dieses beträgt in der Regel 70 % des Bruttolohns, maximal jedoch 90 % des Nettolohns.

Gibt es eine maximale Dauer für den Bezug von Krankengeld?

Ja, die maximale Bezugsdauer für Krankengeld beträgt 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Diese Frist beginnt mit dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Wichtig zu beachten ist, dass sich die Drei-Jahres-Frist nicht auf ein Kalenderjahr bezieht, sondern auf den Zeitraum von drei Jahren ab Beginn der Erkrankung.

Was passiert nach 78 Wochen Krankengeldbezug?

Wer nach 78 Wochen noch immer arbeitsunfähig ist, erhält kein Krankengeld mehr. Es besteht dann die Möglichkeit, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen.

Fazit: Eine Krankschreibung ist eine ernste Angelegenheit und darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Nur ein Arzt kann die Arbeitsunfähigkeit feststellen und ein Attest ausstellen. Die Dauer der Krankschreibung richtet sich nach der Schwere der Erkrankung.