Wie lange ist man krank wegen einer selber Krankheit?

90 Aufrufe
Die gesetzliche Lohnfortzahlung deckt bis zu sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit ab, beginnend mit dem ersten Tag. Voraussetzung ist eine unverschuldete Erkrankung, die die Arbeitsleistung unmöglich macht. Dieser Zeitraum kann durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen verlängert werden.
Kommentar 0 Gefällt mir

Krankgeschrieben: Wie lange zahlt der Arbeitgeber – und was danach?

Die Frage, wie lange man bei Krankheit arbeitsunfähig ist und wer in dieser Zeit das Gehalt zahlt, beschäftigt viele Arbeitnehmer. Die einfache Antwort auf die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ist: Das hängt von der Erkrankung selbst, dem individuellen Verlauf und den arbeitsvertraglichen Regelungen ab. Es gibt keine pauschale Antwort auf "Wie lange ist man krank?". Eine Erkältung dauert in der Regel wenige Tage, während eine schwere Erkrankung Monate oder sogar Jahre in Anspruch nehmen kann.

Die gesetzliche Grundlage für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bildet das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Dieses garantiert dem Arbeitnehmer die Fortzahlung seines Lohnes für maximal sechs Wochen bei unverschuldeter Erkrankung. Wichtig ist, dass die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt attestiert wird. Die sechs Wochen beginnen mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Dieser Zeitraum wird nicht durch einzelne, kürzere Krankheitsperioden unterbrochen, sondern addiert sich. Wer also innerhalb eines Jahres mehrere Male krank ist, kann die sechs Wochen auch an verschiedenen Tagen "verbrauchen".

Aber Vorsicht: Die sechs Wochen gelten nur bei unverschuldeter Erkrankung. Eine Erkrankung, die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten verursacht wurde, fällt nicht unter den Schutz des EFZG. Beispiele hierfür wären beispielsweise eine Alkoholvergiftung oder ein Unfall durch nicht angelegten Sicherheitsgurt.

Über die sechs Wochen hinaus:

Nach Ablauf der sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber in der Regel kein Gehalt mehr. Welche Möglichkeiten es dann gibt, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen: Viele Tarifverträge sehen eine längere Lohnfortzahlung vor, oft bis zu mehreren Monaten. Auch Betriebsvereinbarungen können die gesetzlichen Regelungen verbessern. Informieren Sie sich bei Ihrem Betriebsrat oder Ihrer Gewerkschaft über die entsprechenden Regelungen in Ihrem Unternehmen.

  • Krankenversicherung: Die Krankenkasse übernimmt ab dem siebten Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld. Die Höhe des Krankengeldes beträgt in der Regel 70% Ihres letzten Nettoeinkommens. Die Dauer der Zahlung von Krankengeld ist abhängig von der Dauer der Erkrankung und der individuellen Versicherungsgeschichte. Hierbei gelten jedoch zeitliche Begrenzungen.

  • Arbeitslosengeld I: Wenn die Erkrankung länger anhält und sowohl die Lohnfortzahlung als auch das Krankengeld ausgelaufen sind, kann unter Umständen Arbeitslosengeld I beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist die vorherige Zahlung von Arbeitslosenbeiträgen.

  • Reha-Maßnahmen: Bei langwierigen Erkrankungen kann eine Reha-Maßnahme sinnvoll sein. Die Kosten werden von der Krankenkasse getragen.

Fazit: Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und die damit verbundene Lohnfortzahlung ist stark von der individuellen Situation abhängig. Es ist daher wichtig, sich frühzeitig über die gesetzlichen Regelungen, tarifliche Vereinbarungen und die Möglichkeiten der Krankenversicherung zu informieren. Bei Unklarheiten sollte man sich an den Arbeitgeber, den Betriebsrat, die Gewerkschaft oder die Krankenkasse wenden. Eine frühzeitige Klärung der finanziellen Situation während der Krankheit ist essentiell für die persönliche Planung und die Vermeidung von finanziellen Engpässen.