Wie lange ist der Führerschein weg bei einem positiven Drogentest?

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Drogenkonsum am Steuer hat Konsequenzen: Ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten oder gar der Entzug des Führerscheins drohen. Trotz der teilweisen Legalisierung von Cannabis bleibt die Teilnahme am Straßenverkehr mit 3,5 ng/ml THC im Blut weiterhin strafbar und wird mit Bußgeld und Fahrverbot geahndet.

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Führerscheinentzug nach positivem Drogentest: Dauer und Konsequenzen

Ein positiver Drogentest am Steuer hat gravierende Folgen. Die Dauer des Führerscheinentzugs hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art der Droge, die Konzentration im Blut, Vorerfahrungen und die Einschätzung der Fahrerlaubnisbehörde. Entgegen mancher Annahme spielt die Legalität einer Substanz, wie beispielsweise im Fall von Cannabis in einigen Bundesländern, im Straßenverkehr keine Rolle. Bereits geringe Mengen können zu einem Fahrverbot führen.

Konsequenzen eines positiven Drogentests:

Im Gegensatz zum Alkohol gibt es bei Drogen keinen Grenzwert, ab dem ein Fahrverbot verhängt wird. Bereits der Nachweis von illegalen Drogen im Blut, selbst in geringsten Mengen, reicht aus, um ein Fahrverbot zu verhängen. Dies gilt auch für Medikamente, die das Fahrvermögen beeinflussen können. Folgende Sanktionen drohen:

  • Fahrverbot: Die Dauer des Fahrverbots liegt in der Regel zwischen einem und drei Monaten. Bei Wiederholungstätern oder besonders schweren Fällen kann das Fahrverbot auch länger ausfallen.
  • Bußgeld: Mit dem Fahrverbot geht in der Regel ein Bußgeld einher. Die Höhe richtet sich nach dem Bußgeldkatalog und kann je nach Schwere des Vergehens variieren.
  • Punkte in Flensburg: Ein positiver Drogentest führt zu Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg.
  • Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU): Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Beibringung eines MPU-Gutachtens anordnen, um die Fahreignung wiederherzustellen. Dies ist insbesondere bei wiederholten Verstößen oder dem Verdacht auf Drogenabhängigkeit der Fall. Die Kosten für die MPU trägt der Betroffene.
  • Entzug der Fahrerlaubnis: In schwerwiegenden Fällen, beispielsweise bei wiederholtem Drogenkonsum am Steuer oder in Kombination mit anderen Verkehrsverstößen, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen. Die Wiedererteilung ist dann an strenge Auflagen geknüpft und kann erst nach einer Sperrfrist erfolgen.

Cannabis im Straßenverkehr:

Trotz der teilweisen Legalisierung von Cannabis bleibt das Fahren unter Cannabiseinfluss verboten. Bereits geringe Mengen THC im Blut (ab 1 ng/ml) können zu einem Fahrverbot und weiteren Sanktionen führen. Die oft genannte Grenze von 1,0 ng/ml THC im Blut bezieht sich auf die Nachweisgrenze und nicht auf eine Freigrenze. Ein Wert von 3,5 ng/ml THC im Blut kann sogar als Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG geahndet werden und den Anfangsverdacht einer Drogenabhängigkeit begründen, was eine MPU zur Folge haben kann.

Fazit:

Drogenkonsum und Autofahren sind nicht vereinbar. Die Konsequenzen eines positiven Drogentests sind gravierend und können bis zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Um die eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden, sollte unter Drogeneinfluss auf die Teilnahme am Straßenverkehr verzichtet werden. Im Zweifelsfall gilt: Lieber stehen lassen!