Wer darf Hautkrebsscreening durchführen?

27 Sicht

Hautärztinnen entnehmen bei Bedarf Gewebeproben zur Diagnosesicherung. Die Beurteilung dieser Proben, die Dermatohistologie, ist jedoch Spezialistinnen vorbehalten. Dies sind Pathologinnen sowie Dermatologinnen mit einer zusätzlichen Qualifikation in diesem Bereich. Nur so kann eine fundierte und präzise Diagnose gestellt und die bestmögliche Behandlung eingeleitet werden.

Kommentar 0 mag

Hautkrebsscreening: Wer darf was? Eine Frage der Kompetenz

Hautkrebs ist eine ernste Erkrankung, deren frühzeitige Erkennung entscheidend für eine erfolgreiche Behandlung ist. Daher ist die Frage, wer Hautkrebsscreenings durchführen darf und welche Leistungen dazu gehören, von großer Bedeutung. Es existiert keine einheitliche, gesetzlich geregelte Definition für “Hautkrebsscreening”, weshalb die Zuständigkeiten differenziert betrachtet werden müssen.

Die Hautärztin/der Hautarzt – das Zentrum der Vorsorge:

Hautärztinnen und Hautärzte (Dermatologen) sind die zentralen Ansprechpartner für Hautkrebsscreenings. Sie verfügen über die umfassendste Ausbildung und Erfahrung in der Diagnostik und Therapie von Hauterkrankungen, inklusive Hautkrebs. Ihre Leistungen umfassen:

  • Visuelle Inspektion: Die gründliche Untersuchung der Haut mit bloßem Auge und gegebenenfalls Lupenvergrößerung bildet die Grundlage des Screenings. Dabei werden auffällige Veränderungen wie Muttermale (Nävi), Pigmentflecken, Geschwüre oder verdächtige Hautveränderungen dokumentiert und bewertet.
  • Dermatoskopie: Diese Methode ermöglicht eine vergrößerte und detaillierte Betrachtung der Hautstrukturen mit Hilfe eines speziellen Geräts (Dermatoskop). Sie unterstützt die frühzeitige Erkennung von Melanomen und anderen Hautkrebsarten.
  • Entnahme von Gewebeproben (Biopsie): Bei verdächtigen Veränderungen ist die Entnahme einer Gewebeprobe zur mikroskopischen Untersuchung (Histologie) unerlässlich. Diese Prozedur wird von Dermatologen durchgeführt. Hierbei unterscheidet man verschiedene Biopsiemethoden (z.B. Exzisionsbiopsie, Stanzbiopsie, Shave-Biopsie), die je nach Verdachtsdiagnose und Lokalisation gewählt werden.
  • Beratung und Aufklärung: Hautärztinnen und Hautärzte beraten Patienten über Risikofaktoren, Vorsorgemaßnahmen und die Bedeutung regelmäßiger Hautkontrollen.

Die Pathologin/der Pathologe – die Spezialisten der Diagnose:

Die Beurteilung der entnommenen Gewebeproben, die sogenannte Dermatohistologie, ist eine hochspezialisierte Aufgabe. Sie wird von Pathologen durchgeführt, die über eine umfassende Expertise in der mikroskopischen Untersuchung von Hautgewebe verfügen. Auch Dermatologen können nach einer zusätzlichen, speziellen Weiterbildung die histologische Beurteilung von Hautproben durchführen. Nur eine qualifizierte histologische Untersuchung kann eine sichere Diagnose stellen und somit die Grundlage für die weitere Therapieentscheidung bilden. Die Interpretation der histologischen Befunde ist entscheidend für die richtige Einordnung und die Wahl der weiteren Vorgehensweise (z.B. operative Entfernung, weitere Untersuchungen).

Andere medizinische Fachkräfte:

Während andere medizinische Fachkräfte wie Allgemeinmedizinerinnen oder Fachärztinnen anderer Disziplinen verdächtige Hautveränderungen zwar erkennen und an einen Dermatologen überweisen können, dürfen sie keine Gewebeproben für die histologische Untersuchung entnehmen. Die Durchführung eines umfassenden Hautkrebsscreenings und die definitive Diagnosestellung bleiben den Dermatologen vorbehalten.

Fazit:

Ein sicheres und effektives Hautkrebsscreening erfordert die Zusammenarbeit verschiedener medizinischer Fachkräfte. Hautärztinnen und Hautärzte sind die zentralen Akteure, während Pathologen bzw. qualifizierte Dermatologen für die histologische Diagnosestellung unerlässlich sind. Die frühzeitige Erkennung von Hautkrebs ist entscheidend für eine erfolgreiche Behandlung – deshalb ist die richtige Kompetenz an der richtigen Stelle von größter Bedeutung.

#Arzt Haut #Haut Arzt #Screening