Welche Ultraschalluntersuchungen zahlt die Krankenkasse?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für drei routinemäßige Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft. Diese wichtigen Vorsorgeuntersuchungen dienen der Überwachung des Kindes und der Muttergesundheit und finden zu festgelegten Zeitpunkten statt, um frühzeitig mögliche Komplikationen zu erkennen.
Welche Ultraschalluntersuchungen werden von der Krankenkasse übernommen?
Werdende Eltern freuen sich auf die ersten Bilder ihres Kindes im Mutterleib. Doch welche Ultraschalluntersuchungen zahlt die Krankenkasse eigentlich und wann werden sie durchgeführt? Die gute Nachricht: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die drei wichtigsten Ultraschalluntersuchungen während einer unkomplizierten Schwangerschaft. Diese sogenannten Basis-Ultraschalluntersuchungen sind fester Bestandteil der Mutterschaftsvorsorge und dienen der frühzeitigen Erkennung von Entwicklungsstörungen und möglichen Risiken.
Die drei Standard-Ultraschalluntersuchungen:
-
1. Trimester (9. – 12. Schwangerschaftswoche): Diese erste Ultraschalluntersuchung dient der Feststellung der Schwangerschaft, der Bestimmung des voraussichtlichen Geburtstermins und der Überprüfung, ob sich die Schwangerschaft in der Gebärmutter befindet (Ausschluss einer Eileiterschwangerschaft). Zudem wird die Anzahl der Embryonen bestimmt und nach frühen Hinweisen auf Fehlbildungen gesucht. Die Messung der Nackentransparenz (Nackenfaltenmessung) kann optional als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) in Anspruch genommen werden.
-
2. Trimester (19. – 22. Schwangerschaftswoche): Der zweite Ultraschall ist der ausführlichste und wird auch als “Feindiagnostik” oder “Organ-Screening” bezeichnet. Hierbei werden die Organe des Kindes detailliert untersucht, um mögliche Fehlbildungen zu erkennen. Auch die Lage der Plazenta und die Fruchtwassermenge werden kontrolliert.
-
3. Trimester (29. – 32. Schwangerschaftswoche): Die dritte Ultraschalluntersuchung dient der Beurteilung des Wachstums und der Entwicklung des Kindes. Die Lage des Kindes (Beckenendlage oder Schädellage) wird bestimmt und die Fruchtwassermenge erneut kontrolliert. Auch die Funktion der Plazenta wird überprüft.
Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen:
Neben den drei Standard-Ultraschallen können unter bestimmten Umständen weitere Ultraschalluntersuchungen medizinisch notwendig sein. Dies ist beispielsweise der Fall bei:
- Verdacht auf Komplikationen (z.B. Blutungen, vorzeitige Wehen)
- Mehrlingsschwangerschaften
- Vorerkrankungen der Mutter
- Auffälligkeiten bei den Vorsorgeuntersuchungen
In diesen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen. Es ist wichtig, mit dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Hebamme über die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen zu sprechen.
Wichtig: Die hier beschriebenen Leistungen beziehen sich auf die gesetzliche Krankenversicherung. Private Krankenversicherungen können abweichende Regelungen haben. Im Zweifelsfall sollten Schwangere die genauen Leistungen ihrer Krankenkasse erfragen. Auch die Kostenübernahme für IGeL-Leistungen, wie die Nackenfaltenmessung oder 3D/4D-Ultraschall, variiert je nach Krankenkasse und muss individuell geklärt werden.
#Krankenkasse#Leistungen#UltraschallKommentar zur Antwort:
Vielen Dank für Ihre Kommentare! Ihr Feedback ist sehr wichtig, damit wir unsere Antworten in Zukunft verbessern können.