Welche Leistung gehört nicht zu den Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung?

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Die Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung umfassen nicht die Deckung von Kosten für Behandlungen und Medikamente, die vor Reiseantritt als absehbar erachtet wurden. Bei solchen Ausgaben kommen die Versicherten selbst auf.

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Was die Auslandsreisekrankenversicherung NICHT leistet: Ein genauer Blick auf Ausschlüsse

Die Auslandsreisekrankenversicherung ist ein unverzichtbarer Schutz für Reisende. Sie federt finanzielle Risiken ab, die durch unerwartete Erkrankungen oder Unfälle im Ausland entstehen können. Doch wie bei jeder Versicherung, gibt es auch hier Grenzen. Es ist wichtig zu wissen, welche Leistungen die Versicherung NICHT abdeckt, um nicht im Ernstfall unangenehm überrascht zu werden.

Der wichtigste Ausschluss: Absehbare Behandlungen und Vorerkrankungen

Der Artikel Ihrer Frage bringt den Kernpunkt auf den Tisch: Die Auslandsreisekrankenversicherung springt in der Regel NICHT für Behandlungen und Medikamente ein, die bereits vor Reiseantritt absehbar waren. Dies ist ein entscheidender Unterschied zur regulären Krankenversicherung.

Was bedeutet “absehbar” genau?

  • Chronische Erkrankungen: Wenn Sie beispielsweise an Diabetes, Asthma oder einer Herzerkrankung leiden und regelmäßig Medikamente einnehmen, deckt die Versicherung in der Regel KEINE Routinekontrollen, Anpassungen der Medikation oder Komplikationen ab, die direkt mit dieser Vorerkrankung in Zusammenhang stehen.
  • Geplante Behandlungen: Haben Sie bereits einen Termin für eine Operation, Physiotherapie oder eine andere Behandlung vereinbart, die während Ihrer Reise stattfinden soll? Dann wird die Auslandsreisekrankenversicherung die Kosten dafür nicht übernehmen.
  • Bekannte Beschwerden: Leidet der Reisende bereits vor der Reise an Beschwerden, die ärztlich behandelt werden müssen, so greift die Auslandsreisekrankenversicherung nicht.

Warum gibt es diesen Ausschluss?

Der Grund für diesen Ausschluss liegt darin, dass die Auslandsreisekrankenversicherung primär dazu dient, unerwartete gesundheitliche Notfälle im Ausland abzudecken. Sie ist keine Versicherung für geplante medizinische Behandlungen oder die Fortsetzung einer bereits begonnenen Therapie. Der Fokus liegt auf der Akutversorgung bei unvorhergesehenen Ereignissen.

Weitere typische Ausschlüsse:

Neben den absehbaren Behandlungen gibt es noch weitere Leistungen, die häufig von der Auslandsreisekrankenversicherung ausgeschlossen sind:

  • Alkohol- und Drogenmissbrauch: Unfälle oder Erkrankungen, die durch Alkohol- oder Drogenkonsum verursacht wurden, werden in der Regel nicht abgedeckt.
  • Risikosportarten: Die Teilnahme an bestimmten Risikosportarten (z.B. Fallschirmspringen, Bungee-Jumping) kann zum Leistungsausschluss führen. Hier empfiehlt es sich, eine Zusatzversicherung abzuschließen.
  • Schwangerschaft: Einige Versicherungen schließen Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Geburt aus. Andere bieten eine begrenzte Deckung bis zu einem bestimmten Schwangerschaftsmonat. Hier ist es besonders wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen.
  • Zahnärztliche Behandlungen: Oft werden nur schmerzstillende Behandlungen oder Notfallbehandlungen abgedeckt.
  • Reisen zu Behandlungszwecken: Die Auslandsreisekrankenversicherung ist nicht dazu gedacht, Behandlungen im Ausland zu finanzieren, die in Deutschland nicht oder nur schwer erhältlich sind.
  • Krieg, Terrorismus und innere Unruhen: Schäden, die durch Krieg, Terrorismus oder innere Unruhen entstehen, sind in der Regel ausgeschlossen.

Was Sie vor Reiseantritt beachten sollten:

  • Überprüfen Sie Ihre bestehende Krankenversicherung: Informieren Sie sich, ob Ihre reguläre Krankenversicherung bereits einen gewissen Schutz im Ausland bietet (z.B. in EU-Ländern).
  • Lesen Sie die Versicherungsbedingungen sorgfältig durch: Achten Sie genau auf die Ausschlüsse und Bedingungen der Auslandsreisekrankenversicherung.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Arzt: Klären Sie mit Ihrem Arzt ab, ob Ihre chronische Erkrankung oder Ihr aktueller Gesundheitszustand die Reise beeinflussen könnten.
  • Informieren Sie sich über Zusatzversicherungen: Wenn Sie Risikosportarten ausüben oder an einer chronischen Erkrankung leiden, kann eine Zusatzversicherung sinnvoll sein.

Fazit:

Die Auslandsreisekrankenversicherung ist ein wichtiger Schutz für Reisende, aber sie deckt nicht alles ab. Besonders wichtig ist es, sich der Ausschlüsse bewusst zu sein und die Versicherungsbedingungen genau zu lesen. Wer sich vor Reiseantritt ausreichend informiert, kann böse Überraschungen im Ernstfall vermeiden und die Reise unbeschwert genießen. Durch ein klares Verständnis der Leistungen und Ausschlüsse können Sie sicherstellen, dass Sie im Notfall optimal abgesichert sind.