Was passiert, wenn man trotz Krankmeldung arbeiten geht?

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Krankmeldungen sind keine Arbeitsverbote. Wer sich schneller erholt, kann arbeiten, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren. Die Gesundheit geht vor, aber gesetzliche Verbote beim Wiedereinstieg gibt es nicht.

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Krank zur Arbeit – ein Risiko mit unklaren Konsequenzen

Die Aussage „Krankmeldungen sind keine Arbeitsverbote“ klingt zunächst befreiend. Doch die Realität ist komplexer und birgt weitreichende Konsequenzen, wenn man trotz bestehender Krankmeldung die Arbeit aufnimmt. Der vermeintliche Vorteil, schneller wieder im Arbeitsalltag zu sein, kann sich schnell als nachteilig erweisen.

Der Paragraph 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) regelt zwar die Pflicht des Arbeitgebers zur Lohnfortzahlung während der Krankheit, setzt aber gleichzeitig voraus, dass die Arbeitsunfähigkeit glaubhaft dargelegt wird – in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung. Diese Bescheinigung besagt jedoch nicht automatisch ein generelles Arbeitsverbot. Sie dokumentiert lediglich den aktuellen Gesundheitszustand und die Arbeitsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Ausstellung.

Die Grauzone der Teilhabe: Verbessert sich der Gesundheitszustand unerwartet schnell, ist eine vorzeitige Rückkehr an den Arbeitsplatz theoretisch möglich. Wichtig ist jedoch, dass der Mitarbeiter dies seinem Arbeitgeber transparent mitteilt und gegebenenfalls ein ärztliches Attest vorlegt, welches die Arbeitsfähigkeit bestätigt. Eine heimliche Rückkehr, ohne den Arbeitgeber zu informieren, ist riskant. Kommt es zu einem Rückfall oder verschlimmert sich der Gesundheitszustand, kann der Arbeitgeber die Glaubwürdigkeit der Krankmeldung in Frage stellen und die Lohnfortzahlung verweigern.

Risiken bei der vorzeitigen Rückkehr:

  • Verschlechterung des Gesundheitszustandes: Der Hauptgrund, warum man sich krankmeldet, ist die Krankheit selbst. Eine vorzeitige Rückkehr kann die Genesung verzögern oder einen Rückfall provozieren, mit potenziell langwierigeren Folgen.
  • Haftungsprobleme: Bei Arbeitsunfällen oder Fehlern aufgrund des beeinträchtigten Gesundheitszustandes kann die Haftung des Arbeitnehmers erhöht sein.
  • Verlust des Versicherungsschutzes: Obwohl die Krankmeldung kein Arbeitsverbot darstellt, kann eine bewusste Täuschung des Arbeitgebers und der Krankenkasse zu Sanktionen führen. Dies kann im Einzelfall sogar den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.
  • Vertrauensverlust: Das Verhältnis zum Arbeitgeber kann durch mangelndes Vertrauen nachhaltig geschädigt werden. Die Entscheidung, trotz Krankmeldung zu arbeiten, kann als unseriös interpretiert werden.

Fazit: Die Entscheidung, trotz Krankmeldung zu arbeiten, sollte gut überlegt sein. Die Gesundheit hat oberste Priorität. Eine offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber und gegebenenfalls ein ärztliches Attest, das die Arbeitsfähigkeit bestätigt, sind unerlässlich. Die vermeintlich schnelle Rückkehr ins Berufsleben birgt erhebliche Risiken, die die Vorteile bei Weitem überwiegen können. Im Zweifelsfall ist es immer besser, sich an die ärztliche Anordnung zu halten und die Genesung im Vordergrund zu stellen.