Was mache ich, wenn ich im Ausland zum Arzt muss?

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Planen Sie eine medizinische Behandlung im EU-Ausland? Als gesetzlich Versicherter benötigen Sie vorab eine Genehmigung. Kontaktieren Sie eine deutsche Krankenkasse mit dem Formular E112 oder S2, das Ihre heimische Krankenkasse ausstellt. Dieses Dokument ist essenziell, um Ihre Behandlung hierzulande abzusichern und Komplikationen zu vermeiden.
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Was tun, wenn Sie im Ausland zum Arzt müssen?

Wenn Sie als gesetzlich Krankenversicherter eine medizinische Behandlung im EU-Ausland planen, ist es wichtig, im Vorfeld eine Genehmigung einzuholen. Diese Genehmigung kann durch die Ausstellung eines Formulars E112 oder S2 durch Ihre deutsche Krankenkasse erfolgen.

Formular E112

Das Formular E112 ist eine vorläufige Bescheinigung, die die Kostenübernahme für medizinisch notwendige Behandlungen während eines vorübergehenden Aufenthalts im EU-Ausland gewährleistet. Es ist wichtig, das Formular vor Reiseantritt bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen.

Formular S2

Das Formular S2 ist eine Krankenversicherungskarte, die Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten abdeckt. Es berechtigt zu den gleichen Leistungen wie die deutsche gesetzliche Krankenversicherung. Um ein Formular S2 zu erhalten, müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag stellen und nachweisen, dass Sie sich für einen längeren Zeitraum im Ausland aufhalten werden.

Wichtigkeit der Genehmigung

Die Vorlage eines Formulars E112 oder S2 ist unerlässlich, um Ihre medizinische Behandlung im EU-Ausland abzusichern. Ohne diese Genehmigung kann es zu Komplikationen und zusätzlichen Kosten kommen.

Wenn Sie im Ausland zum Arzt müssen und keine Genehmigung haben, kann Ihnen die Behandlung in Rechnung gestellt werden. In diesem Fall können Sie versuchen, die Kosten von Ihrer deutschen Krankenkasse erstattet zu bekommen. Allerdings ist dies oft mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden und kann zu Verzögerungen führen.

Um unnötige Probleme zu vermeiden, ist es daher ratsam, sich vor Reiseantritt bei Ihrer Krankenkasse zu informieren und die erforderlichen Genehmigungen einzuholen.