Was kostet ein ärztliches Attest für Reiserücktrittsversicherung?

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Ein ärztliches Attest für die Reiserücktrittsversicherung wird in der Regel nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Für ein einfaches Attest fallen Kosten von 5,36 Euro an. Bei sehr umfangreichen Bescheinigungen kann ein höherer Satz berechnet werden.
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Ärztliches Attest für Reiserücktrittsversicherung: Was kostet es wirklich?

Wer eine Reise plant, schützt sich gerne mit einer Reiserücktrittsversicherung ab. Wird man dann unerwartet krank und muss die Reise stornieren, springt die Versicherung ein. Doch aufgepasst: Ohne ärztliches Attest keine Erstattung!

Doch was kostet ein solches Attest eigentlich? Grundsätzlich gilt: Die Kosten für ein ärztliches Attest für die Reiserücktrittsversicherung richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Einfaches Attest: Für eine einfache Bescheinigung, die den Grund der Reiseunfähigkeit kurz und knapp festhält, fallen in der Regel Kosten in Höhe der Nr. 70 GOÄ an. Das entspricht aktuell 5,36 Euro.

Umfangreiche Bescheinigung: In manchen Fällen kann es sein, dass die Versicherung eine detailliertere Bescheinigung verlangt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Vorerkrankungen bestehen oder der Reiseantritt kurz bevorsteht. Hierfür kann der Arzt einen höheren Satz nach GOÄ berechnen, der sich am Aufwand orientiert. Es ist daher ratsam, im Vorfeld mit dem Arzt über die Kosten zu sprechen.

Tipp: Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob sie die Kosten für das Attest übernimmt. Einige Kassen bieten diesen Service als Leistung an.

Zusatzkosten: Denken Sie daran, dass neben den Kosten für das Attest selbst weitere Kosten anfallen können, z.B. für die Ausstellung eines englischsprachigen Attests oder für eine Beglaubigung.

Fazit: Ein ärztliches Attest für die Reiserücktrittsversicherung ist meist günstiger als gedacht. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über die anfallenden Kosten und erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach einer möglichen Kostenübernahme.