Was gilt als schwerwiegende chronische Erkrankung?

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Langanhaltende, ärztlich dokumentierte Erkrankungen, die seit mindestens zwölf Monaten kontinuierliche Behandlung erfordern, werden gemäß der G-BA-Richtlinie als schwerwiegend chronisch eingestuft. Diese Definition fokussiert die Dauer und den Behandlungsbedarf, um den Schweregrad zu bestimmen.

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Was gilt als schwerwiegende chronische Erkrankung?

Chronische Erkrankungen stellen eine erhebliche Belastung für Betroffene und das Gesundheitssystem dar. Doch wann spricht man von einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung? Die Definition ist nicht immer eindeutig und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Während die Dauer der Erkrankung eine Rolle spielt, reicht sie allein nicht aus, um den Schweregrad zu bestimmen. Die Definition des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bietet eine wichtige Orientierungshilfe, greift aber für viele Betroffene zu kurz.

Der G-BA definiert schwerwiegend chronisch erkrankte Personen als solche, die aufgrund einer langandauernden, ärztlich dokumentierten Erkrankung seit mindestens zwölf Monaten kontinuierlicher Behandlung bedürfen. Dieser Fokus auf Dauer und Behandlungsbedarf ist zwar ein wichtiger Aspekt, vernachlässigt aber die individuellen Auswirkungen der Erkrankung.

So kann eine Person mit einer seit Jahren diagnostizierten Erkrankung, die medikamentös gut eingestellt ist und kaum Einschränkungen im Alltag erfährt, nach G-BA-Definition als schwerwiegend chronisch krank gelten. Gleichzeitig könnte eine Person mit einer erst kürzlich diagnostizierten, aber aggressiv verlaufenden Erkrankung, die massive Auswirkungen auf die Lebensqualität hat, noch nicht unter diese Definition fallen.

Daher sollte eine umfassendere Betrachtung des Schweregrades einer chronischen Erkrankung folgende Aspekte berücksichtigen:

  • Funktionsbeeinträchtigung: In welchem Maße ist die körperliche, geistige und soziale Funktionsfähigkeit eingeschränkt? Beeinträchtigt die Erkrankung die Alltagsbewältigung, die Mobilität, die Selbstständigkeit oder die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben?
  • Schmerz und Leidensdruck: Wie stark sind die körperlichen und psychischen Beschwerden? Führt die Erkrankung zu chronischen Schmerzen, Angstzuständen, Depressionen oder anderen psychischen Belastungen?
  • Komplikationen und Prognose: Wie hoch ist das Risiko für schwerwiegende Komplikationen oder einen ungünstigen Krankheitsverlauf? Besteht die Gefahr von bleibenden Schäden oder einer verkürzten Lebenserwartung?
  • Therapieintensität und -resistenz: Wie aufwendig und komplex ist die medizinische Behandlung? Spricht die Erkrankung auf die Therapie an oder liegt eine Therapieresistenz vor?
  • Ressourcenverbrauch: Welchen Bedarf an medizinischen Leistungen, Pflege und Unterstützung hat die betroffene Person?

Eine Bewertung des Schweregrades einer chronischen Erkrankung sollte daher immer individuell erfolgen und die oben genannten Faktoren berücksichtigen. Die G-BA-Definition kann als Ausgangspunkt dienen, sollte aber durch eine umfassende ärztliche Beurteilung ergänzt werden, die die tatsächliche Belastung des Patienten in den Mittelpunkt stellt. Nur so kann eine adäquate Versorgung und Unterstützung gewährleistet werden.

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