Wann muss man Bescheid geben, wenn man krank ist?

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Üblicherweise ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem dritten Krankheitstag beim Arbeitgeber vorzulegen. Allerdings besteht die Möglichkeit, sich rückwirkend krankschreiben zu lassen. Wichtig ist, dass der Arzt die Bescheinigung innerhalb von drei Tagen ab dem ersten Krankheitstag ausstellt. Informieren Sie sich über die genauen betrieblichen Regelungen in Ihrem Unternehmen.

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Absolut! Hier ist ein Artikel, der sich mit dem Thema auseinandersetzt, wann man sich krankmelden muss, und der darauf abzielt, einzigartig und informativ zu sein:

Krankmeldung: Wann Sie Ihrem Arbeitgeber Bescheid geben sollten (und was Sie beachten müssen)

Die Nase läuft, der Kopf brummt, und jeder Schritt ist eine Qual – es ist klar, Sie sind krank. Aber wann genau müssen Sie Ihrem Arbeitgeber Bescheid geben, und welche Regeln gelten es zu beachten? Die Antwort ist nicht immer so einfach, wie es scheint.

Die Pflicht zur Krankmeldung: Der frühe Vogel fängt den Wurm (und vermeidet Ärger)

Grundsätzlich gilt: Je früher Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren, desto besser. Auch wenn Sie noch keine Gewissheit haben, wie lange Sie ausfallen werden, ist es ratsam, so schnell wie möglich Bescheid zu geben. Dies ermöglicht es Ihrem Arbeitgeber, Ihre Aufgaben zu verteilen und den Betrieb aufrechtzuerhalten.

Die magische Drei: Der dritte Krankheitstag und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

In Deutschland ist es üblich, dass Sie ab dem dritten Tag Ihrer Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung), oft auch “gelber Schein” genannt, vorlegen müssen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie erst am dritten Tag Bescheid geben müssen! Im Gegenteil, viele Unternehmen erwarten eine frühere Information.

Rückwirkende Krankschreibung: Ein zweischneidiges Schwert

Ja, es ist grundsätzlich möglich, sich rückwirkend krankschreiben zu lassen. Das bedeutet, dass der Arzt die AU-Bescheinigung auch für die Tage vor dem Arztbesuch ausstellen kann. Allerdings gibt es hier einige wichtige Punkte zu beachten:

  • Zeitliche Begrenzung: In der Regel ist eine rückwirkende Krankschreibung nur für wenige Tage möglich. Viele Ärzte sind zurückhaltend, wenn es um eine Krankschreibung geht, die länger als ein oder zwei Tage zurückliegt.
  • Plausibilität: Der Arzt muss nachvollziehen können, dass Sie tatsächlich bereits vor dem Arztbesuch erkrankt waren. Eine überzeugende Schilderung Ihrer Symptome ist hier entscheidend.
  • Kulanz des Arbeitgebers: Auch wenn die rückwirkende Krankschreibung formal korrekt ist, kann es im Einzelfall zu Problemen mit dem Arbeitgeber kommen, insbesondere wenn dies häufiger vorkommt.

Der Teufel steckt im Detail: Betriebliche Regelungen

Die oben genannten Regeln sind allgemeine Richtlinien. Viele Unternehmen haben jedoch eigene, detailliertere Regelungen zur Krankmeldung. Diese können beispielsweise Folgendes beinhalten:

  • Frühere Meldepflicht: Einige Unternehmen verlangen, dass Sie sich bereits am ersten Krankheitstag, idealerweise sogar vor Arbeitsbeginn, melden.
  • Form der Krankmeldung: Manche Unternehmen bevorzugen eine telefonische Meldung, andere eine E-Mail oder eine Nachricht über ein internes System.
  • Vorlage der AU-Bescheinigung: Es kann sein, dass Ihr Arbeitgeber die AU-Bescheinigung bereits früher als am dritten Tag verlangt.

Was Sie tun sollten:

  1. Informieren Sie sich: Machen Sie sich mit den betrieblichen Regelungen Ihres Unternehmens zur Krankmeldung vertraut. Diese finden Sie in Ihrem Arbeitsvertrag, in Betriebsvereinbarungen oder im Intranet.
  2. Seien Sie proaktiv: Melden Sie sich so früh wie möglich bei Ihrem Arbeitgeber, auch wenn Sie noch keine AU-Bescheinigung haben.
  3. Kommunizieren Sie offen: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über die voraussichtliche Dauer Ihrer Erkrankung, sobald Sie eine Einschätzung vom Arzt haben.
  4. Halten Sie sich an die Regeln: Befolgen Sie die betrieblichen Regelungen und die Anweisungen Ihres Arbeitgebers.
  5. Suchen Sie einen Arzt auf: Gehen Sie zum Arzt, um sich untersuchen und gegebenenfalls krankschreiben zu lassen.

Fazit:

Eine rechtzeitige und korrekte Krankmeldung ist nicht nur eine Pflicht gegenüber Ihrem Arbeitgeber, sondern auch ein Zeichen von Professionalität und Verantwortungsbewusstsein. Indem Sie sich an die geltenden Regeln halten und offen kommunizieren, vermeiden Sie Missverständnisse und tragen zu einem reibungslosen Ablauf im Unternehmen bei.