Wann kann man das Geschlecht ändern?
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Ein Geschlechtseintrag kann ab 14 Jahren geändert werden. Minderjährige benötigen hierfür die Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten. Entscheidungen über das Kindeswohl liegen im Streitfall bei einem Familiengericht.
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Wann ist Geschlechtsangleichung möglich?
Früher, so um die 14, da durften junge Leute, die sich in ihrem Körper nicht wohlfühlten, selbst entscheiden, aber die Eltern mussten eben ja sagen.
Manchmal gab's dann Stress, wenn die Eltern nicht wollten, dass sich da was am amtlichen Geschlecht ändert. Da musste dann ein Familiengericht ran.
Die haben dann geguckt, was für das Kind am besten ist, so im Großen und Ganzen. Das war die Hauptsache.
Diese Regeln, die waren nicht immer so klar, wie man heute denkt. Vieles hat sich verändert, Gott sei Dank.
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