Wann darf man einen Zahn nicht ziehen?

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Ein Zahn kann nicht einfach entfernt werden, wenn das Immunsystem stark geschwächt ist, da die Wundheilung beeinträchtigt sein könnte. Ebenso verbietet sich eine Extraktion bei akuten Entzündungen im Mundraum, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Auch Gerinnungsstörungen, die zu starker Blutungsneigung führen, stellen ein Risiko dar und müssen vorab behandelt werden.

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Wann ein Zahnextraktion nicht möglich ist: Risikofaktoren und Kontraindikationen

Der Eingriff einer Zahnextraktion, so scheinbar einfach er wirken mag, ist ein medizinischer Akt, der sorgfältig abgewogen werden muss. Nicht immer ist eine Entfernung des Zahnes die optimale oder gar mögliche Behandlungsstrategie. Mehrere Faktoren können eine Extraktion kontraindizieren, d.h. sie verbieten oder zumindest stark einschränken. Eine verantwortungsvolle Zahnärztin oder ein verantwortungsvoller Zahnarzt wird diese Faktoren stets vor dem Eingriff gründlich abklären.

Immunsuppression: Ein geschwächtes Immunsystem stellt ein erhebliches Risiko dar. Patienten mit beispielsweise Chemotherapie, schweren Autoimmunerkrankungen oder HIV-Infektionen weisen ein erhöhtes Risiko für Infektionen auf. Eine offene Wunde im Mundraum, wie sie durch die Extraktion entsteht, bietet ideale Bedingungen für Bakterien. Die Wundheilung verläuft bei Immunsuppression deutlich langsamer und die Gefahr einer schwerwiegenden Infektion mit möglicher Sepsis ist deutlich erhöht. Eine Extraktion sollte in solchen Fällen nur nach sorgfältiger Risiko-Nutzen-Abwägung und gegebenenfalls unter antibiotischer Prophylaxe erfolgen.

Akute Infektionen im Mundraum: Besteht eine akute Entzündung, wie beispielsweise eine Periapikale Entzündung (Wurzelentzündung) oder eine Gingivitis (Zahnfleischentzündung), sollte die Extraktion verschoben werden. Die Infektion könnte sich durch den Eingriff ausbreiten und zu einer schwereren Erkrankung führen. Zunächst muss die akute Entzündung erfolgreich behandelt werden, bevor eine Extraktion in Betracht gezogen wird. Dies beinhaltet oft die antibiotische Therapie und gegebenenfalls eine sorgfältige Reinigung des betroffenen Bereichs.

Blutungsstörungen: Patienten mit Gerinnungsstörungen oder Einnahme von blutverdünnenden Medikamenten (Antikoagulanzien wie Marcumar oder ASS) haben ein deutlich erhöhtes Risiko für starke Blutungen nach einer Extraktion. Eine unzureichende Blutgerinnung kann zu Komplikationen führen, die von starken Nachblutungen bis hin zu lebensbedrohlichen Blutungen reichen. In diesen Fällen muss vor der Extraktion die Blutgerinnung optimiert werden, möglicherweise durch eine Anpassung der Medikation in Absprache mit dem Hausarzt oder Kardiologen.

Unkontrollierte systemische Erkrankungen: Auch andere systemische Erkrankungen können die Durchführung einer Extraktion erschweren oder unmöglich machen. Dies beinhaltet beispielsweise schlecht eingestellte Diabetes mellitus, unkontrollierte Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder schwere Leber- und Nierenerkrankungen. Eine sorgfältige Anamnese und ggf. Konsultation anderer Fachärzte sind unerlässlich.

Mangelnde Aufklärung und Patienteneinverständnis: Eine Zahnextraktion darf nur nach einer gründlichen Aufklärung des Patienten über Risiken und Alternativen durchgeführt werden. Der Patient muss die Notwendigkeit des Eingriffs verstehen und sein Einverständnis geben.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Zahnextraktion kein trivialer Eingriff ist und nur nach einer sorgfältigen Anamnese und Abwägung der Risiken durchgeführt werden sollte. Die Entscheidung trifft immer die behandelnde Zahnärztin oder der behandelnde Zahnarzt in enger Absprache mit dem Patienten. Eine frühzeitige Konsultation ist daher essentiell, um mögliche Komplikationen zu vermeiden.

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