Sind Sprühdeos im Handgepäck erlaubt?
Sind Sprühdeos im Handgepäck erlaubt?
Wenn Sie mit Handgepäck reisen, ist es wichtig, die Bestimmungen für Flüssigkeiten, Sprays und Gele zu beachten. Diese Bestimmungen gelten für alle Flüge, unabhängig von der Fluggesellschaft oder dem Reiseziel.
Allgemeine Bestimmungen für Flüssigkeiten im Handgepäck
- Alle Flüssigkeiten, Sprays und Gele müssen in wiederverschließbaren, durchsichtigen Beuteln mit einem Fassungsvermögen von maximal 1 Liter verpackt sein.
- Jeder einzelne Artikel darf ein Volumen von maximal 100 ml nicht überschreiten.
- Pro Passagier ist nur ein Beutel mit Flüssigkeiten erlaubt.
- Der Beutel muss an der Sicherheitskontrolle vorgezeigt werden.
Gelten diese Bestimmungen für Sprühdeos?
Ja, Sprühdeos gelten als Flüssigkeiten im Sinne der Handgepäckbestimmungen. Daher müssen sie den oben genannten Regeln entsprechen.
So verpacken Sie Sprühdeos im Handgepäck
- Entfernen Sie den Sprühkopf vom Deo.
- Gießen Sie die Flüssigkeit in einen reisegerechten Behälter mit einem Fassungsvermögen von maximal 100 ml.
- Verschließen Sie den Behälter sicher.
- Verpacken Sie den Behälter in einen durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel.
Alternativen zu Sprühdeos
Wenn Sie lieber kein Sprühdeo im Handgepäck mitnehmen möchten, gibt es folgende Alternativen:
- Roll-on-Deos: Roll-on-Deos gelten als feste Stoffe und unterliegen daher nicht den Flüssigkeitsbestimmungen.
- Deo-Sticks: Deo-Sticks sind ebenfalls feste Stoffe und können daher im Handgepäck transportiert werden.
- Deo-Cremes: Deo-Cremes sind Pasten und unterliegen daher ebenfalls nicht den Flüssigkeitsbestimmungen.
Denken Sie daran, dass die genauen Bestimmungen je nach Fluggesellschaft und Reiseziel variieren können. Überprüfen Sie daher immer die Vorschriften der jeweiligen Fluggesellschaft vor Ihrer Reise.
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