Kann mein Chef eine schriftliche Krankmeldung verlangen?
Kann mein Chef eine zusätzliche schriftliche Krankmeldung verlangen?
Die Frage, ob ein Arbeitgeber über die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) hinaus eine zusätzliche, schriftliche Krankmeldung verlangen kann, beschäftigt viele Arbeitnehmer. Die Antwort ist jedoch eindeutig: Nein, in der Regel nicht.
Die gesetzliche Grundlage für die Meldung einer Arbeitsunfähigkeit ist klar geregelt. Wer krankheitsbedingt nicht arbeiten kann, muss dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen und im Regelfall ab dem vierten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Diese AU-Bescheinigung, ausgestellt vom Arzt, dient als Nachweis für die Arbeitsunfähigkeit und ist rechtlich ausreichend.
Warum ist eine zusätzliche schriftliche Krankmeldung unzulässig?
Eine Expertin der Handwerkskammer Köln bestätigt, dass ein solches Verlangen des Arbeitgebers rechtlich nicht haltbar wäre. Die AU-Bescheinigung erfüllt den Zweck, den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers und deren voraussichtliche Dauer zu informieren. Ein zusätzliches Schreiben würde keine weiteren relevanten Informationen liefern und wäre somit unnötig und unverhältnismäßig.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Es gibt allerdings Situationen, in denen eine zusätzliche schriftliche Information sinnvoll sein könnte, beispielsweise wenn:
- Interne Regelungen bestehen: Im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung können spezifische Regelungen zur Krankmeldung festgelegt sein. Diese dürfen jedoch nicht im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen stehen. Eine AU-Bescheinigung darf also nicht grundsätzlich durch ein internes Schreiben ersetzt werden.
- Besondere Umstände vorliegen: In Ausnahmefällen, beispielsweise bei einer langwierigen Erkrankung, könnte ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber und eine zusätzliche schriftliche Information hilfreich sein, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen und gegenseitiges Verständnis zu fördern.
- Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer von Vertrauen geprägt ist: Ein kurzer Hinweis über die Art der Erkrankung oder deren vermutliche Ursache (natürlich nur, wenn der Arbeitnehmer dies wünscht) kann das Vertrauen stärken und Missverständnisse vermeiden. Dies ist aber keinesfalls eine Pflicht.
Was tun, wenn der Chef eine zusätzliche Krankmeldung verlangt?
Sollte der Arbeitgeber dennoch auf einer zusätzlichen schriftlichen Krankmeldung bestehen, empfiehlt es sich, das Gespräch zu suchen und auf die Rechtslage hinzuweisen. Hilfreich kann es sein, sich auf die Expertise von Kammern oder Gewerkschaften zu berufen.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Solange die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten und eine gültige AU-Bescheinigung vorgelegt wird, ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, eine zusätzliche schriftliche Krankmeldung einzureichen. Das Verlangen des Arbeitgebers danach ist in der Regel unzulässig. Offene Kommunikation und ein vertrauensvolles Verhältnis können jedoch helfen, unnötige Konflikte zu vermeiden. Im Zweifelsfall sollte man sich rechtlich beraten lassen.
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