Kann man wegen zu oft Krankenstand gekündigt werden?

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Häufige oder langwierige Krankheitsphasen können, abhängig von den individuellen Umständen und der Gesamtbeurteilung des Arbeitsverhältnisses, zu einer Kündigung führen. Eine rechtliche Beurteilung erfordert die genaue Prüfung des Einzelfalls und die Berücksichtigung des Verhältnisses von Arbeitsleistung und Krankheit. Der Arbeitgeber trägt eine hohe Beweislast.

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Absolut! Hier ist ein Artikel, der das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet und sich von typischen Online-Inhalten abhebt:

Krankheit und Kündigung: Ein Balanceakt zwischen Arbeitgeberinteressen und Arbeitnehmerschutz

Krankheit ist ein menschliches Schicksal, das jeden treffen kann. Doch was passiert, wenn Krankheitstage sich häufen und das Arbeitsverhältnis belasten? Kann man tatsächlich wegen zu häufiger oder langwieriger Krankheit gekündigt werden? Die Antwort ist komplex und erfordert eine differenzierte Betrachtung.

Die rechtliche Grauzone: Wann ist “zu viel” zu viel?

Grundsätzlich gilt: Das deutsche Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen. Eine Kündigung wegen Krankheit ist daher nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Es gibt keine feste Anzahl an Krankheitstagen, die automatisch zur Kündigung führen. Stattdessen müssen Arbeitgeber eine sogenannte “negative Gesundheitsprognose” nachweisen. Das bedeutet, dass aufgrund der bisherigen Krankheitsgeschichte und der vorliegenden medizinischen Erkenntnisse davon auszugehen ist, dass der Arbeitnehmer auch zukünftig häufig oder langfristig arbeitsunfähig sein wird.

Die Hürden für den Arbeitgeber: Beweislast und Interessenabwägung

Der Arbeitgeber trägt die Beweislast für diese negative Prognose. Er muss darlegen, dass die Fehlzeiten des Arbeitnehmers erhebliche betriebliche oder wirtschaftliche Belastungen verursachen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Erhebliche Störungen des Betriebsablaufs: Wenn die Abwesenheit des Arbeitnehmers zu Produktionsausfällen, Verzögerungen oder Mehrarbeit für andere Mitarbeiter führt.
  • Unzumutbare wirtschaftliche Belastungen: Wenn der Arbeitgeber aufgrund der Fehlzeiten hohe Kosten für Lohnfortzahlung, Vertretungskräfte oder Einarbeitung neuer Mitarbeiter hat.

Selbst wenn der Arbeitgeber diese Belastungen nachweisen kann, muss er eine Interessenabwägung vornehmen. Dabei werden die Interessen des Arbeitgebers an einem reibungslosen Betriebsablauf und wirtschaftlicher Effizienz den Interessen des Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes gegenübergestellt. Faktoren wie die Dauer des Arbeitsverhältnisses, das Alter des Arbeitnehmers, die Art der Erkrankung und die Möglichkeit einer alternativen Beschäftigung spielen dabei eine Rolle.

Sonderfall: Die “personenbedingte Kündigung”

Die Kündigung wegen Krankheit wird in der Regel als “personenbedingte Kündigung” eingeordnet. Das bedeutet, dass die Kündigung nicht auf einem Fehlverhalten des Arbeitnehmers beruht, sondern auf persönlichen Eigenschaften, die die Arbeitsleistung beeinträchtigen – in diesem Fall die Krankheit.

Was Arbeitnehmer tun können

Wenn Sie von häufigen oder langwierigen Krankheitsphasen betroffen sind, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Offene Kommunikation: Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Situation. Erklären Sie die Ursachen Ihrer Erkrankung und informieren Sie ihn über mögliche Maßnahmen zur Verbesserung Ihrer Arbeitsfähigkeit.
  • Ärztliche Beratung: Holen Sie sich eine umfassende medizinische Beratung ein. Eine klare Diagnose und eine realistische Einschätzung Ihrer gesundheitlichen Situation sind wichtig für die Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber und für eine mögliche rechtliche Auseinandersetzung.
  • Rechtlicher Rat: Wenn Sie eine Kündigung erhalten, sollten Sie sich umgehend von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Er kann die Rechtmäßigkeit der Kündigung prüfen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen.

Fazit: Kein Automatismus, sondern Einzelfallentscheidung

Eine Kündigung wegen zu häufiger Krankheit ist kein Automatismus. Sie ist nur unter strengen Voraussetzungen und nach sorgfältiger Prüfung des Einzelfalls möglich. Arbeitnehmer sollten ihre Rechte kennen und sich im Zweifelsfall rechtlich beraten lassen. Arbeitgeber sollten sich ihrerseits bewusst sein, dass eine Kündigung wegen Krankheit eine hohe Hürde darstellt und eine umfassende Dokumentation und Interessenabwägung erfordert.

Zusätzliche Aspekte, die diesen Artikel einzigartig machen:

  • Fokus auf die psychische Belastung: Betonen Sie, dass häufige Krankheiten auch psychische Ursachen haben können, die im Gespräch mit dem Arbeitgeber thematisiert werden sollten.
  • Präventive Maßnahmen: Erwähnen Sie, dass Arbeitgeber auch präventive Maßnahmen ergreifen können, um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu fördern und Krankheitsausfälle zu reduzieren.
  • Der soziale Aspekt: Heben Sie hervor, dass eine Kündigung wegen Krankheit nicht nur rechtliche, sondern auch soziale Folgen haben kann, und dass Arbeitgeber eine besondere Verantwortung tragen, wenn es um die Gesundheit und das Wohlergehen ihrer Mitarbeiter geht.