Kann man wegen Krankheitstagen eine Abmahnung bekommen?
Krankgeschrieben und abgemahnt? Wann eine Abmahnung wegen Krankheitstagen rechtens ist – und wann nicht.
Krankheit ist ein unvorhersehbares Ereignis. Die meisten Arbeitgeber begegnen der krankheitsbedingten Abwesenheit ihrer Mitarbeiter mit Verständnis. Doch die Frage, ob eine Abmahnung wegen häufiger oder längerer Krankheit gerechtfertigt ist, ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Pauschal lässt sich sagen: Eine Abmahnung allein aufgrund von Krankheitstagen ist in der Regel rechtswidrig. Der Arbeitgeber kann jedoch unter bestimmten Umständen Maßnahmen ergreifen, die bis zur Abmahnung führen können. Aber Vorsicht: Der Weg dorthin ist steinig und erfordert ein hohes Maß an Sorgfalt und Nachweisbarkeit.
Wann eine Abmahnung wegen Krankheit unzulässig ist:
- Regelmäßige, ärztlich attestierte Krankheit: Solange die Krankheit durch ärztliche Atteste belegt ist und die gesetzlichen Regelungen zum Krankenschein eingehalten werden (fristgerechte Vorlage etc.), bildet die bloße Anzahl der Krankheitstage keinen Grund für eine Abmahnung. Der Arbeitgeber muss die Erkrankung akzeptieren, solange sie nachweislich besteht.
- Fehlende Eigenverantwortung (ohne Nachweis): Ein Arbeitgeber kann nicht einfach behaupten, der Mitarbeiter sei nicht ernsthaft krank. Die Behauptung einer „Simulierung“ muss durch handfeste Beweise belegt werden, beispielsweise durch widersprüchliche Aussagen des Mitarbeiters oder stichhaltige Hinweise auf eine bewusste Täuschung. Ein bloßer Verdacht reicht nicht aus.
- Verstoß gegen die Fürsorgepflicht: Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern. Eine Abmahnung aufgrund von Krankheit verstößt gegen diese Pflicht, wenn der Arbeitgeber nicht versucht hat, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, die möglicherweise zur Erkrankung beigetragen haben (z.B. Überlastung, Mobbing).
Wann eine Abmahnung wegen Krankheitstagen in Betracht gezogen werden kann:
Eine Abmahnung ist nur dann zulässig, wenn die Krankheitstage mit anderen, abmahnbaren Verfehlungen einhergehen, wie zum Beispiel:
- Nicht fristgerechte Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen: Die verspätete Vorlage eines Attests stellt einen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten dar und kann zu einer Abmahnung führen.
- Wiederholte Verletzung der Meldepflicht: Die Pflicht, den Arbeitgeber unverzüglich über die Erkrankung zu informieren, ist gesetzlich geregelt. Wiederholtes Versäumnis dieser Pflicht kann eine Abmahnung rechtfertigen.
- Verdacht auf Arbeitsunfähigkeit durch bewusste Täuschung: Wie bereits erwähnt, müssen hierfür jedoch konkrete und stichhaltige Beweise vorliegen, die über bloße Vermutungen hinausgehen. Eine Observation durch einen Detektiv beispielsweise ist nur unter strengen rechtlichen Voraussetzungen zulässig.
- Zusammenhang mit grob fahrlässigem Verhalten: Eine Erkrankung, die durch grob fahrlässiges Verhalten des Mitarbeiters verursacht wurde (z.B. bewusste Missachtung von Sicherheitsvorschriften), kann ebenfalls zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen.
Fazit:
Eine Abmahnung wegen Krankheitstagen ist in den meisten Fällen unzulässig. Der Arbeitgeber muss die Erkrankung akzeptieren und darf nicht willkürlich Maßnahmen ergreifen. Nur bei schwerwiegenden Verstößen gegen arbeitsvertragliche Pflichten, die im Zusammenhang mit der Krankheit stehen, oder bei nachweislicher Täuschung kann eine Abmahnung rechtlich begründet sein. Im Zweifel sollte sich der betroffene Mitarbeiter anwaltlich beraten lassen. Eine frühzeitige Konsultation eines Fachanwalts für Arbeitsrecht kann sowohl den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber vor rechtlichen Auseinandersetzungen schützen.
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