Kann man sich für den vorherigen Tag krankschreiben?

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Eine Krankschreibung kann unter Umständen bis zu drei Tage rückwirkend ausgestellt werden. Dies ist jedoch abhängig von der ärztlichen Beurteilung, ob die Erkrankung auch im Nachhinein eindeutig diagnostiziert werden kann. Unabhängig davon besteht die Pflicht, den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren.
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Krankschreibung rückwirkend – Geht das und was Sie beachten müssen

Kopfschmerzen am Sonntagabend, die sich am Montagmorgen als ausgewachsene Grippe entpuppen? Wer krank ist, sollte sich auskurieren. Aber was, wenn man am Montagmorgen bereits gefehlt hat, bevor man den Arzt aufsuchen konnte? Kann man sich dann rückwirkend krankschreiben lassen? Die Antwort ist: Ja, unter bestimmten Umständen ist das möglich, aber es gibt einiges zu beachten.

Die Rückwirkende Krankschreibung – Eine Ausnahme, keine Regel

Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass eine Krankschreibung, die offizielle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), zeitnah zum Beginn der Erkrankung ausgestellt werden sollte. Ärzte sind in der Regel angehalten, die AU ab dem Tag der Untersuchung auszustellen. Eine rückwirkende Krankschreibung stellt somit eine Ausnahme dar und liegt im Ermessen des behandelnden Arztes.

Bis zu drei Tage Rückwirkend – Aber Nicht Automatisch

Die meisten Ärzte sind bereit, eine Krankschreibung bis zu drei Tage rückwirkend auszustellen. Dies ist jedoch keineswegs eine Selbstverständlichkeit. Der Arzt muss nachvollziehen können, dass Sie tatsächlich bereits in den vorangegangenen Tagen arbeitsunfähig waren. Das bedeutet:

  • Eindeutige Diagnostik: Der Arzt muss die Erkrankung auch im Nachhinein eindeutig diagnostizieren können. Symptome, die sich objektiv feststellen lassen, wie Fieber oder Husten, erleichtern die Entscheidung.
  • Glaubwürdigkeit: Der Arzt wird Sie genau befragen, um sich ein Bild von Ihrer Situation zu machen. Ihre Schilderung der Symptome und des Krankheitsverlaufs spielt eine wichtige Rolle.
  • Vertrauensverhältnis: Ein gutes Verhältnis zum behandelnden Arzt kann hilfreich sein, da er Ihre gesundheitliche Vorgeschichte kennt und Ihre Aussagen besser einschätzen kann.

Die Pflicht zur Unverzüglichen Information des Arbeitgebers

Unabhängig davon, ob Sie eine rückwirkende Krankschreibung erhalten oder nicht, sind Sie verpflichtet, Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Dies bedeutet in der Regel telefonisch oder per E-Mail am ersten Krankheitstag. Die exakten Regelungen zur Krankmeldung können im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen festgelegt sein.

Warum Ärzte Zögern Können

Ärzte sind verpflichtet, die AU sorgfältig auszustellen. Eine unberechtigte rückwirkende Krankschreibung kann rechtliche Konsequenzen haben, sowohl für den Arzt als auch für den Patienten. Daher ist es verständlich, dass Ärzte zögern, wenn die Erkrankung nicht eindeutig nachweisbar ist oder der Verdacht besteht, dass die Krankschreibung missbräuchlich beantragt wird.

Was tun, wenn der Arzt die Rückwirkende Krankschreibung Verweigert?

Wenn der Arzt die rückwirkende Krankschreibung ablehnt, bleibt Ihnen die Möglichkeit, eine AU ab dem Tag der Untersuchung zu erhalten. Die fehlenden Tage können dann als unbezahlter Urlaub oder als Minusstunden (falls vorhanden) verrechnet werden.

Fazit

Eine Krankschreibung rückwirkend ist in Ausnahmefällen möglich, aber kein automatisches Recht. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Arztes, der die Erkrankung auch im Nachhinein eindeutig diagnostizieren können muss. Wichtig ist, den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Im Zweifelsfall sollte man den Arzt so früh wie möglich aufsuchen, um unnötige Komplikationen zu vermeiden.