Kann man eine Überweisung zum Facharzt nachreichen?

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Eine nachträgliche Überweisung zum Facharzt ist gemäß den Bundesmantelverträgen nicht zulässig. Der Hausarzt muss die fachärztliche Behandlung vorab als notwendig erachten und dies durch die Überweisung dokumentieren. Eine nachträgliche Ausstellung widerspricht dieser ursprünglichen Beurteilung und ist daher ausgeschlossen.

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Nachträgliche Überweisung zum Facharzt: Geht das?

Die Frage, ob eine Überweisung zum Facharzt nachträglich eingereicht werden kann, beschäftigt viele Patienten. Die kurze Antwort lautet: Nein, grundsätzlich nicht. Die gesetzlichen Krankenkassen orientieren sich an den Vorgaben der Bundesmantelverträge zwischen den Kassen und den Ärzten. Diese regeln unter anderem die Notwendigkeit einer vorherigen Überweisung zum Facharzt durch den Hausarzt.

Der Kernpunkt liegt in der ärztlichen Beurteilung der Notwendigkeit einer fachärztlichen Behandlung. Der Hausarzt übernimmt hier eine wichtige Funktion als “Gatekeeper”. Er prüft, ob die Beschwerden des Patienten eine spezialisierte Behandlung erfordern, und dokumentiert dies durch die Ausstellung einer Überweisung. Diese Überweisung dient nicht nur der Organisation der Behandlung, sondern auch der Kontrolle der Kosten im Gesundheitssystem. Sie bestätigt, dass der Hausarzt die Notwendigkeit der fachärztlichen Konsultation im Einzelfall geprüft und für gerechtfertigt erachtet hat.

Eine nachträgliche Ausstellung einer Überweisung widerspricht diesem Prinzip. Sie impliziert, dass der Hausarzt die Notwendigkeit der Facharztbehandlung vorher nicht erkannt oder nicht für notwendig erachtet hat. Eine solche nachträgliche “Bestätigung” lässt sich in der Regel nicht mit den Vorgaben der Bundesmantelverträge vereinbaren und wird von den Krankenkassen in den meisten Fällen abgelehnt. Die Begründung hierfür ist simpel: Die Krankenkasse müsste im Nachhinein die Notwendigkeit der Behandlung beurteilen, was ihrer Aufgabe widerspricht.

Ausnahmen bestätigen die Regel: Es kann in Einzelfällen Ausnahmen geben, zum Beispiel bei dringenden Notfällen, wo eine vorherige Überweisung aus zeitlichen Gründen unmöglich war. Hier sollte der Patient die Situation dem behandelnden Facharzt und seiner Krankenkasse ausführlich erläutern und ggf. eine entsprechende Begründung vom Facharzt einholen. Auch bei bürokratischen Fehlern, etwa einer versehentlich fehlenden Überweisung, kann eine Klärung mit der Krankenkasse und dem Hausarzt zu einer Lösung führen. Jedoch sollte dies die absolute Ausnahme und nicht die Regel darstellen.

Zusammenfassend: Eine nachträgliche Überweisung zum Facharzt ist in der Regel nicht möglich und wird von den Krankenkassen abgelehnt. Die vorherige Konsultation des Hausarztes und die Ausstellung einer entsprechenden Überweisung sind unverzichtbar für die Abrechnung der fachärztlichen Leistung mit der Krankenkasse. Im Zweifelsfall sollte der Patient frühzeitig mit seinem Hausarzt und seiner Krankenkasse Kontakt aufnehmen, um mögliche Probleme zu vermeiden.