Kann ich im Krankenstand selbst kündigen?

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Die Kündigung während einer Erkrankung ist für den Arbeitnehmer grundsätzlich möglich. Der Arbeitgeber bleibt jedoch verpflichtet, das Gehalt für den Krankheitszeitraum fortzuzahlen, selbst wenn der Mitarbeiter seinen Arbeitsvertrag vorzeitig beendet. Eine solche Kündigung sollte gut überlegt sein.
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Kündigung im Krankenstand: Was Arbeitnehmer wissen müssen

Krank im Bett und die Nase voll vom Job? Der Gedanke an eine Kündigung mag verlockend sein, doch es gibt einiges zu beachten. Grundsätzlich ist die Kündigung während einer Krankschreibung – sowohl fristgerecht als auch fristlos – möglich. Das bedeutet, Arbeitnehmer sind nicht gezwungen, bis zur Genesung zu warten, bevor sie ihr Arbeitsverhältnis beenden.

Gehaltsfortzahlung trotz Kündigung:

Ein wichtiger Punkt: Die Kündigung entbindet den Arbeitgeber nicht von der Pflicht zur Gehaltsfortzahlung während der bestehenden Krankmeldung. Auch wenn der Arbeitnehmer nicht mehr im Betrieb arbeitet, erhält er für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit weiterhin sein Gehalt. Diese Regelung schützt Arbeitnehmer davor, im Krankheitsfall finanziell benachteiligt zu werden, nur weil sie kündigen.

Kündigungsfristen beachten:

Die geltenden Kündigungsfristen müssen auch im Krankheitsfall eingehalten werden. Diese sind im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt und gelten sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. Eine Ausnahme bildet die fristlose Kündigung, die nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich ist. Hierbei ist die Beweislast beim Arbeitnehmer.

Überlegtes Handeln ist entscheidend:

Eine Kündigung im Krankenstand sollte wohlüberlegt sein. Oftmals ist die Krankheit der Auslöser für den Wunsch nach Veränderung, aber eine Entscheidung unter diesen Umständen kann voreilig sein. Empfehlenswert ist es, nach der Genesung die Situation neu zu bewerten und – falls nötig – dann die Kündigung einzureichen.

Professionelle Beratung einholen:

Im Zweifel ist es ratsam, sich vor der Kündigung von Experten beraten zu lassen. Die Agentur für Arbeit, Gewerkschaften oder ein Rechtsanwalt können über die individuellen Rechte und Pflichten aufklären und bei der Entscheidungsfindung unterstützen. Dies gilt insbesondere bei Fragen zu Sperrfristen beim Arbeitslosengeld, die im Zusammenhang mit einer Kündigung während des Krankenstandes relevant sein können.

Fazit:

Die Kündigung im Krankenstand ist rechtlich zulässig. Die Gehaltsfortzahlung bleibt jedoch bestehen. Arbeitnehmer sollten sich der Konsequenzen bewusst sein und die Entscheidung gut abwägen. Eine professionelle Beratung kann dabei helfen, die richtige Entscheidung zu treffen und finanzielle Nachteile zu vermeiden.