Kann der Arbeitgeber eine Krankmeldung online einsehen?

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Seit Jahresbeginn 2023 erfolgt die Überprüfung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausschließlich digital. Arbeitgeber greifen elektronisch auf die Daten der Krankenkassen zu. Der papierbasierte Austausch von Krankmeldungen gehört damit der Vergangenheit an. Diese Neuerung vereinfacht die Prozesse für beide Seiten.
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Digitale Krankmeldungen: Was Arbeitgeber wissen müssen

Seit Anfang 2023 hat sich die Abwicklung von Krankmeldungen grundlegend verändert. Die papiergebundene Krankmeldung gehört der Vergangenheit an – zumindest für die Überprüfung durch den Arbeitgeber. Doch was bedeutet das konkret und welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber, die Arbeitsunfähigkeit seiner Mitarbeiter zu verifizieren?

Die Einführung des vollständig digitalen Prozesses vereinfacht die Abwicklung deutlich. Arbeitgeber benötigen keinen physischen Zugang mehr zur Krankmeldung. Stattdessen erfolgt die Überprüfung ausschließlich elektronisch über das eAU-System (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Die Daten werden direkt von der Krankenkasse an den Arbeitgeber übermittelt.

Was bedeutet das für den Arbeitgeber?

  • Kein Papierkram mehr: Der lästige Austausch von Papierdokumenten entfällt komplett. Das spart Zeit und Ressourcen.
  • Direkter Zugriff auf Daten: Der Arbeitgeber erhält die wichtigen Informationen zur Arbeitsunfähigkeit (Beginn, Dauer, Diagnose – letztere allerdings nur anonymisiert) direkt und schnell von der Krankenkasse.
  • Verlässliche Informationen: Die Daten stammen direkt aus der Quelle und sind somit authentisch und manipulationssicher.
  • Kein manueller Abgleich mehr: Der Vergleich von Angaben auf Papierdokumenten mit internen Systemen gehört der Vergangenheit an. Das minimiert den administrativen Aufwand und das Fehlerpotenzial.

Was kann der Arbeitgeber nicht sehen?

Obwohl der Prozess digitalisiert ist, bleibt der Datenschutz gewahrt. Der Arbeitgeber erhält lediglich die notwendigen Informationen zur Arbeitsunfähigkeit, nicht jedoch detaillierte Diagnosen. Der Schutz der Privatsphäre des Arbeitnehmers wird somit gewährleistet. Eine Einsicht in die genaue Diagnose bleibt den behandelnden Ärzten und der Krankenkasse vorbehalten.

Was passiert, wenn die eAU nicht funktioniert?

Auch im digitalen Zeitalter kann es zu technischen Problemen kommen. Sollte die Übermittlung der eAU aus technischen Gründen nicht funktionieren, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine alternative Lösung mit seinem Arbeitgeber zu finden. Eine zeitnahe Information des Arbeitgebers ist dabei unerlässlich. Hier kann beispielsweise eine Kopie der papierbasierten Bescheinigung als vorübergehende Lösung dienen, bis die eAU erfolgreich übermittelt werden kann.

Fazit:

Die digitale Krankmeldung via eAU vereinfacht den Prozess für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Der papierbasierte Austausch gehört endgültig der Vergangenheit an. Durch den direkten elektronischen Zugriff auf die Daten der Krankenkasse werden Zeit und Ressourcen geschont und die Datensicherheit gewährleistet. Wichtig ist jedoch, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die Funktionsweise des Systems verstehen und bei eventuellen technischen Problemen eine pragmatische Lösung finden.