Ist UV-C-Strahlung krebserregend?

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Die Internationale Agentur für Krebsforschung stuft sämtliche UV-Wellenlängen, von UV-C bis UV-A, als human-karzinogen ein. Diese Einstufung umfasst sowohl natürliche als auch künstlich erzeugte Strahlung. Der schädigende Effekt auf die DNA begründet diese Kategorisierung.

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UV-C-Strahlung: Krebsrisiko trotz geringer Erdreichreichung

Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) klassifiziert UV-Strahlung aller Wellenlängen – UV-A, UV-B und UV-C – als krebserregend (human-karzinogen) Kategorie 1. Diese Einstufung mag auf den ersten Blick überraschend erscheinen, insbesondere im Hinblick auf UV-C-Strahlung, die in der Stratosphäre größtenteils absorbiert wird und daher nur in geringen Mengen die Erdoberfläche erreicht. Die scheinbare geringe Exposition täuscht jedoch über die tatsächliche Gefahr hinweg.

Die Einstufung als krebserregend basiert auf dem nachgewiesenen Mechanismus der DNA-Schädigung. UV-Strahlung, unabhängig von der Wellenlänge, induziert die Bildung von Thymindimeren in der DNA. Diese Dimere sind fehlerhafte Bindungen zwischen benachbarten Thyminbasen, die die DNA-Replikation und -Transkription stören und zu Mutationen führen können. Diese Mutationen können wiederum unkontrolliertes Zellwachstum auslösen und letztendlich zur Entstehung von Hautkrebs beitragen.

Obwohl UV-C-Strahlung die energiereichste und somit theoretisch schädlichste UV-Wellenlänge ist, erreicht sie uns in deutlich geringeren Dosen als UV-A und UV-B. Der Hauptgrund dafür liegt in der Absorption durch die Ozonschicht. Die starke Absorption bedeutet jedoch nicht, dass UV-C ungefährlich ist. Im Gegenteil: Geringe Expositionen in Verbindung mit künstlichen UV-C-Quellen, wie sie in sterilisierenden Geräten verwendet werden, können dennoch zu Schädigungen führen, wenn Sicherheitsvorkehrungen nicht beachtet werden.

Die Gefahren von UV-C-Strahlung liegen vor allem im professionellen Umgang mit solchen Geräten. Medizinpersonal, Mitarbeiter in der Wasseraufbereitung oder in der Lebensmittelindustrie, die mit UV-C-Lampen arbeiten, sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Hier ist ein konsequenter Schutz durch geeignete Schutzausrüstung (z.B. Schutzbrillen und Schutzkleidung) unerlässlich. Auch die richtige Handhabung und Wartung der Geräte spielen eine entscheidende Rolle, um Expositionen zu minimieren.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Auch wenn die natürliche UV-C-Strahlung auf der Erde minimal ist, bleibt die Einstufung als krebserregend bestehen. Die potenzielle DNA-Schädigung durch UV-C-Strahlung, insbesondere im Kontext künstlicher Quellen, unterstreicht die Notwendigkeit von Vorsichtsmaßnahmen und dem konsequenten Schutz vor direkter Exposition. Die IARC-Einstufung dient als Warnung und unterstreicht die Notwendigkeit, auch geringe Mengen energiereicher Strahlung nicht zu unterschätzen. Eine umfassende Risikobewertung sollte immer die Intensität und die Dauer der Exposition berücksichtigen.

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