Ist es möglich, nach einer Krankschreibung ohne Attest zu bleiben?

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Das Entgeltfortzahlungsgesetz erlaubt es Arbeitnehmern, bei Krankheit bis zu drei Tage ohne ärztliches Attest zu Hause zu bleiben. Der Arbeitgeber kann jedoch verlangen, die Arbeitsunfähigkeit früher nachzuweisen. Diese Regelung ermöglicht es, leichtere Erkrankungen auszukurieren, ohne direkt einen Arzt aufsuchen zu müssen. Eine frühzeitige Kommunikation mit dem Arbeitgeber ist ratsam.
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Krankgeschrieben und dann doch noch etwas länger zu Hause bleiben ohne Attest – geht das? Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob sie nach Ablauf der drei Tage, für die kein ärztliches Attest notwendig ist, einfach weiter der Arbeit fernbleiben können. Die kurze Antwort: Nein.

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) regelt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. § 5 EntgFG besagt zwar, dass Arbeitnehmer bis zu drei Kalendertage ihre Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber anzeigen und glaubhaft machen müssen, ein ärztliches Attest ist dafür zunächst nicht erforderlich. Dieser Zeitraum wird oft als "Dreitage-Regel" bezeichnet. Wichtig ist: Glaubhaft machen bedeutet nicht automatisch "ohne Nachweis". Der Arbeitgeber hat das Recht, auch innerhalb dieser drei Tage einen Nachweis zu verlangen, beispielsweise bei häufigen Kurzerkrankungen oder besonderem betrieblichen Bedarf.

Ab dem vierten Krankheitstag besteht jedoch die Pflicht, dem Arbeitgeber eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorzulegen. Wer ohne AU weiterhin der Arbeit fernbleibt, riskiert eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar die Kündigung. Es handelt sich dann um unentschuldigtes Fehlen, für das der Arbeitgeber keinen Lohn zahlen muss.

Ein Sonderfall besteht, wenn der Arzt erst am vierten Krankheitstag aufgesucht wird und die rückwirkende Ausstellung einer AU erfolgt. Hier sollte der Arbeitnehmer den Arbeitgeber umgehend informieren und die AU schnellstmöglich nachreichen. Eine gute Kommunikation mit dem Arbeitgeber ist in Krankheitsfällen generell empfehlenswert und kann Missverständnissen vorbeugen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Eine Verlängerung der Krankschreibung über die drei Tage der "Dreitage-Regel" hinaus ohne ärztliches Attest ist nicht möglich und kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Offene Kommunikation und die rechtzeitige Vorlage einer AU sind unerlässlich. Im Zweifelsfall sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden.