Ist es möglich, mich nach 7 Tagen rückwirkend krankschreiben zu lassen?
Eine rückwirkende Krankschreibung nach sieben Tagen ist in der Regel ausgeschlossen. Ärzte dürfen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nur für den Zeitraum ausstellen, in dem sie den Patienten auch untersucht haben. Ausnahmen sind äußerst selten und medizinisch begründet.
Rückwirkende Krankschreibung: Sieben Tage – eine unüberwindbare Hürde?
Die Frage nach einer rückwirkenden Krankschreibung, insbesondere nach sieben Tagen, stellt sich häufig. Ein plötzlicher Krankheitsausbruch, ein verspäteter Arztbesuch oder die Unkenntnis der eigenen Arbeitsunfähigkeit führen oft zu dieser Anfrage. Doch die Realität sieht leider anders aus als die Wunschvorstellung: Eine rückwirkende Krankschreibung nach sieben Tagen ist in den allermeisten Fällen nicht möglich.
Der Grund liegt im Kern der ärztlichen Tätigkeit: Die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) setzt eine ärztliche Untersuchung voraus. Der Arzt muss den Patienten untersuchen, um den Krankheitszustand zu diagnostizieren und die Arbeitsunfähigkeit zu beurteilen. Eine nachträgliche Beurteilung, basierend auf Erzählungen oder retrospektiven Angaben, ist medizinisch nicht haltbar und somit rechtlich nicht zulässig. Der Arzt kann nur für den Zeitraum eine AU ausstellen, in dem er den Patienten tatsächlich untersucht und den Gesundheitszustand beurteilt hat.
Ausnahmen bestätigen die Regel – aber sie sind extrem selten.
Es gibt zwar theoretische Ausnahmen, diese sind jedoch an sehr strenge Bedingungen geknüpft und erfordern eine umfassende medizinische Begründung. Denken Sie beispielsweise an einen Patienten, der aufgrund einer schweren Erkrankung (z.B. Schlaganfall, Herzinfarkt) bewusstlos war und erst nach Tagen im Krankenhaus ärztlich versorgt werden konnte. Hier könnte unter Umständen eine rückwirkende AU in Betracht gezogen werden, jedoch nur mit einer lückenlosen medizinischen Dokumentation des Krankheitsverlaufs, inklusive Zeugenaussagen oder anderen glaubhaften Belegen. Selbst in solchen Fällen ist die Ausstellung einer rückwirkenden AU keine Selbstverständlichkeit und bleibt im Ermessen des Arztes.
Die Konsequenzen einer fehlenden AU:
Eine fehlende AU für die Tage vor dem Arztbesuch kann verschiedene Konsequenzen haben. Das hängt maßgeblich vom Arbeitsverhältnis und der Unternehmenskultur ab. Es ist wichtig, offen und ehrlich mit dem Arbeitgeber zu kommunizieren. Die Erklärung der verspäteten Vorstellung beim Arzt sollte ehrlich und glaubhaft sein. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber und die Bereitstellung aller verfügbaren medizinischen Unterlagen können dazu beitragen, Missverständnisse zu vermeiden. Im schlimmsten Fall drohen Lohnkürzungen oder disziplinarische Maßnahmen.
Fazit:
Eine rückwirkende Krankschreibung nach sieben Tagen ist extrem unwahrscheinlich. Eine frühzeitige ärztliche Vorstellung ist daher unerlässlich. Sollten Sie sich krank fühlen, suchen Sie so schnell wie möglich einen Arzt auf, um eine rechtzeitige und korrekte Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu gewährleisten. Versuchen Sie nicht, eine AU rückwirkend zu erhalten, da dies in den meisten Fällen erfolglos bleibt und möglicherweise sogar negative Folgen haben kann. Offene und ehrliche Kommunikation mit dem Arbeitgeber ist in solchen Situationen der beste Weg.
#Arbeitsrecht#Krankschreibung#RückwirkendKommentar zur Antwort:
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