Ist Deo im Koffer erlaubt?

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Die Mitnahme von Deodorants im Reisegepäck ist grundsätzlich erlaubt, sowohl im aufgegebenen Koffer als auch im Handgepäck. Beachten Sie jedoch gegebenenfalls besondere Bestimmungen für Flüssigkeiten im Handgepäck bezüglich der Menge. Die Verpackung sollte unbeschädigt sein.

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Deo im Koffer: Was Sie wissen müssen, um sorgenfrei zu verreisen

Die Frage, ob Deo mit ins Flugzeug darf, beschäftigt viele Reisende. Die kurze Antwort lautet: Ja, grundsätzlich ist die Mitnahme von Deodorant sowohl im aufgegebenen Gepäck als auch im Handgepäck erlaubt. Allerdings gibt es einige wichtige Nuancen, die Sie beachten sollten, um unnötige Probleme an der Sicherheitskontrolle zu vermeiden.

Handgepäck: Die Flüssigkeitsregelung ist entscheidend

Die wichtigste Unterscheidung liegt in der Art des Deodorants und der Art des Gepäcks. Bei Deodorants in Stiftform oder Feststoffen (z.B. Kristalldeo) gibt es im Handgepäck keine Einschränkungen. Diese können Sie problemlos mitführen, unabhängig von ihrer Größe.

Anders sieht es bei Deodorants in Sprayform oder Roll-ons aus. Diese fallen unter die Flüssigkeitsregelung für Handgepäck. Das bedeutet, dass sie in transparenten, wiederverschließbaren Beuteln mit einem maximalen Fassungsvermögen von 100 ml pro Behälter verpackt sein müssen. Diese Beutel wiederum dürfen ein Gesamtvolumen von einem Liter nicht überschreiten. Achten Sie darauf, dass die Deodorants gut verschlossen sind und keine Undichtigkeiten aufweisen. Ist dies der Fall, könnte das Deo konfisziert werden.

Aufgegebenes Gepäck: Größere Flexibilität

Im aufgegebenen Gepäck sind Sie in Bezug auf die Art und Menge des Deodorants deutlich flexibler. Hier gelten die Flüssigkeitsbeschränkungen nicht. Sie können also auch größere Mengen an Spraydeos oder Roll-ons im aufgegebenen Gepäck verstauen. Achten Sie jedoch darauf, dass die Verpackung unbeschädigt ist, um ein Auslaufen zu verhindern und Ihre anderen Kleidungsstücke zu schützen. Eine zusätzliche Umhüllung in einer Plastiktüte kann hier sinnvoll sein.

Ausnahmen und besondere Hinweise:

  • Aerosole: Bei besonders stark konzentrierten Aerosolen, insbesondere solchen mit leicht brennbaren Inhaltsstoffen, können zusätzliche Einschränkungen gelten. Informieren Sie sich im Zweifel vor Reiseantritt auf der Website Ihrer Fluggesellschaft.
  • Verpackungszustand: Unabhängig von der Art des Deodorants und des Gepäcks muss die Verpackung immer intakt sein. Beschädigte oder undichte Verpackungen können zu Problemen führen.
  • Sicherheitskontrollen: Auch wenn die Mitnahme prinzipiell erlaubt ist, behalten sich die Sicherheitskräfte an den Flughäfen das Recht vor, im Einzelfall Deodorants zu untersuchen oder zu beschlagnahmen. Seien Sie also kooperativ und bereit, Ihre Deodorants zur Kontrolle vorzulegen.

Zusammenfassend: Die Mitnahme von Deo im Koffer ist normalerweise kein Problem. Achten Sie lediglich auf die Flüssigkeitsbeschränkungen im Handgepäck und auf den einwandfreien Zustand der Verpackung. Im Zweifelsfall sollten Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Bestimmungen informieren. Eine entspannte Reise wünscht Ihnen Ihr Reiseexperte!