Hat man als Patient das Recht auf Herausgabe der Krankenakte?

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Das Recht auf Einsicht in die eigene Krankenakte ist fundamental. Der EuGH stärkte kürzlich dieses Recht, indem er kostenlose Erstausfertigung anordnete. Dies stellt eine bedeutende Änderung der bisherigen Praxis dar und verbessert den Patientenzugang zu wichtigen Gesundheitsinformationen.

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Das Recht auf Einsicht in die eigene Krankenakte: Eine Stärkung der Patientenrechte

Die Einsicht in die eigene Krankenakte ist ein grundlegendes Recht von Patienten, das ihre Autonomie und Entscheidungsfindung im Gesundheitswesen gewährleistet. Dieses Recht wird von verschiedenen Gesetzen und Richtlinien geschützt, darunter der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Patientenrechtegesetz (PatRG).

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dieses Recht kürzlich weiter gestärkt, indem er in seinem Urteil C-132/19 entschied, dass Patienten Anspruch auf eine kostenlose Erstausfertigung ihrer Krankenakte haben. Diese Entscheidung stellt eine erhebliche Änderung der bisherigen Praxis dar und verbessert den Patientenzugang zu wichtigen Gesundheitsinformationen.

Gründe für die Einsicht in die Krankenakte

Patienten haben verschiedene Gründe, Einsicht in ihre Krankenakte zu beantragen, darunter:

  • Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Aufzeichnungen
  • Zugang zu Informationen über Diagnosen, Behandlungen und Medikamente
  • Unterstützung der Entscheidungsfindung in Gesundheitsfragen
  • Nachweis von Gesundheitsproblemen für Versicherungen oder andere Zwecke

Gesetzliche Grundlagen

In Deutschland ist das Recht auf Einsicht in die Krankenakte in § 630g des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Demnach hat der Patient das Recht, “Einsicht in die ihn betreffenden Behandlungsunterlagen” zu verlangen. Diese Unterlagen umfassen neben der Krankenakte auch Arztbriefe, Laborbefunde und Röntgenbilder.

Kostenlose Erstausfertigung

Bislang mussten Patienten in Deutschland für die Erstausfertigung ihrer Krankenakte Gebühren bezahlen. Das EuGH-Urteil hat diese Praxis nun für unzulässig erklärt. Patienten haben Anspruch auf eine kostenlose Kopie ihrer Krankenakte, unabhängig von der Anzahl der angeforderten Seiten.

Zeitrahmen

Die Krankenakte muss dem Patienten innerhalb einer angemessenen Frist zur Verfügung gestellt werden. Nach dem PatRG hat der Patient das Recht, die Krankenakte “unverzüglich” einzusehen. In der Regel sollte dies innerhalb von 30 Tagen geschehen.

Verweigerungsgründe

In bestimmten Fällen kann die Einsicht in die Krankenakte verweigert werden, etwa wenn:

  • Die Herausgabe die Gesundheit des Patienten oder anderer Personen gefährden würde
  • Die Unterlagen Straftaten oder andere Rechtsverletzungen dokumentieren
  • Die Unterlagen dem Schutz der Persönlichkeitsrechte Dritter dienen

Fazit

Das Recht auf Einsicht in die eigene Krankenakte ist ein wichtiges Patientenrecht, das Transparenz und Patientenautonomie gewährleistet. Das EuGH-Urteil zur kostenlosen Erstausfertigung stärkt dieses Recht weiter und verbessert den Zugang von Patienten zu ihren Gesundheitsinformationen. Es ist wichtig, dass Patienten sich dieses Rechts bewusst sind und es nutzen, um ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden zu fördern.

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