Bin ich verpflichtet meinem Arbeitgeber zu sagen, was ich für eine Krankheit habe?

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Ihre Erkrankung geht Ihren Arbeitgeber grundsätzlich nichts an. Das Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtet Sie nicht, die Diagnose offenzulegen. Weder Sie noch Ihr behandelnder Arzt müssen Art, Ursache oder Umfang Ihrer Erkrankung dem Arbeitgeber mitteilen. Ihre Gesundheit ist und bleibt Ihre Privatsache.
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Krankmeldung: Was muss ich meinem Arbeitgeber sagen? Datenschutz und Pflichtangaben im Krankheitsfall

Die Frage, wie viel Information man seinem Arbeitgeber bei einer Erkrankung zukommen lassen muss, ist oft mit Unsicherheit verbunden. Klar ist: Ihre Gesundheit ist ein höchstpersönliches Gut, und der Umfang der notwendigen Informationen ist gesetzlich klar geregelt. Im Kern lautet die Antwort: Sie sind nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber die Diagnose Ihrer Krankheit mitzuteilen.

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (Entgeltfortzahlungsgesetz - EntgFG) regelt die Pflicht zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), die Ihnen Ihr Arzt ausstellt. Diese Bescheinigung bestätigt lediglich die Arbeitsunfähigkeit für einen bestimmten Zeitraum. Sie enthält keine Angaben zur Art der Erkrankung. Weder der Arzt noch Sie sind dazu verpflichtet, detailliertere Informationen über Ihre Krankheit, ihre Ursache oder ihren Schweregrad preiszugeben.

Welche Informationen sind also ausreichend?

Die AU-Bescheinigung selbst genügt. Sie bestätigt die Arbeitsunfähigkeit und den Zeitraum, in dem Sie nicht arbeiten können. Weitere Informationen sind nicht erforderlich und sollten auch nicht ungefragt herausgegeben werden. Der Arbeitgeber hat kein Recht, Sie zu einer detaillierteren Auskunft zu zwingen. Dies würde einen Eingriff in Ihr Persönlichkeitsrecht darstellen.

Ausnahmen von der Regel:

Es gibt wenige Ausnahmen, die jedoch streng an die gesetzlichen Bestimmungen geknüpft sind. So könnte beispielsweise bei bestimmten Arbeitsunfällen oder beruflichen Erkrankungen eine detailliertere Information aus Gründen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung notwendig sein. Hier ist jedoch die Zustimmung des Arztes notwendig, und die Weitergabe der Informationen unterliegt strengen Datenschutzbestimmungen. Auch in solchen Fällen geht es in der Regel um allgemeine Informationen, die für den Arbeitsschutz relevant sind, nicht aber um Ihre konkrete Diagnose.

Was tun bei Nachfragen des Arbeitgebers?

Sollte Ihr Arbeitgeber dennoch nach detaillierten Informationen zu Ihrer Erkrankung fragen, können Sie höflich aber bestimmt auf die gesetzlichen Bestimmungen verweisen und die Vorlage der AU-Bescheinigung als ausreichend erklären. Eine Verletzung Ihrer Privatsphäre durch beharrliche Nachfragen kann im Einzelfall sogar rechtliche Konsequenzen haben.

Zusammenfassend: Ihre Erkrankung und Ihre Diagnose sind Ihre Privatsache. Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt erfüllt alle gesetzlichen Verpflichtungen. Weitergehende Informationen müssen Sie Ihrem Arbeitgeber nicht mitteilen. Sollten Sie sich unsicher sein, können Sie sich im Zweifel an einen Anwalt oder eine Beratungsstelle wenden.