Was bedeutet „esa“ auf Englisch?

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Emotional Support Animals (ESAs) bieten Betroffenen emotionalen Beistand im Alltag. Obwohl sie keine Diensttiere sind, können sie unter bestimmten Umständen und mit ärztlichem Attest den Flug erleichtern. Die Fluggesellschaften regeln dies jedoch unterschiedlich. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme ist daher ratsam.

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ESA: Emotionale Unterstützung auf vier Pfoten – Was bedeutet das eigentlich?

Immer häufiger hört man von “ESA”, der Abkürzung für “Emotional Support Animal”. Doch was genau verbirgt sich dahinter und worin unterscheidet sich ein ESA von einem klassischen Haustier oder gar einem Diensttier?

Ein Emotional Support Animal (ESA) ist ein Tier, das seinem Halter emotionale Unterstützung und Stabilität bietet. Es hilft Menschen mit psychischen Erkrankungen oder emotionalen Beeinträchtigungen, ihren Alltag besser zu bewältigen. Die beruhigende Präsenz des Tieres, seine Zuneigung und die damit verbundene Routine können Ängste lindern, Depressionen entgegenwirken und das allgemeine Wohlbefinden steigern. Anders als Therapietiere, die speziell ausgebildet sind, um in therapeutischen Settings zu assistieren, leben ESAs dauerhaft mit ihren Haltern zusammen und bieten ihnen im privaten Umfeld Unterstützung.

Im Gegensatz zu Assistenzhunden, die beispielsweise blinden Menschen helfen, sind ESAs nicht für spezifische Aufgaben trainiert. Ihre Aufgabe besteht darin, durch ihre Anwesenheit emotionale Unterstützung zu leisten. Daher haben sie auch nicht die gleichen weitreichenden Zugangsrechte wie Assistenzhunde. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung für ESAs, die ihnen einen generellen Zugang zu öffentlichen Einrichtungen oder Verkehrsmitteln gewährt.

Besonders im Flugverkehr sorgt die Mitnahme von ESAs immer wieder für Diskussionen. Während in den USA spezielle Regelungen existieren, die es unter bestimmten Voraussetzungen erlauben, ESAs im Flugzeug mitzuführen, handhaben europäische und insbesondere deutsche Fluggesellschaften dies sehr unterschiedlich. Einige Airlines erlauben die Mitnahme kleinerer ESAs in der Kabine, andere gar nicht oder nur im Frachtraum. Voraussetzung ist in der Regel ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit des ESAs bestätigt. Da die Bestimmungen von Airline zu Airline variieren und sich auch kurzfristig ändern können, ist es unerlässlich, sich vor der Reisebuchung direkt mit der jeweiligen Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen und die genauen Bedingungen zu erfragen. Eine frühzeitige Planung und eine umfassende Dokumentation sind hier der Schlüssel zu einer stressfreien Reise.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Bezeichnung “ESA” nicht leichtfertig verwendet werden sollte. Ein ESA ist kein Ersatz für eine professionelle Therapie und die Entscheidung für ein ESA sollte immer in Absprache mit einem Arzt oder Therapeuten getroffen werden. Die Verantwortung für das Tier und sein Verhalten liegt ausschließlich beim Halter. Eine gute Sozialisierung und Erziehung des Tieres sind daher unabdingbar, um Konflikte in der Öffentlichkeit zu vermeiden.