Wie viel Schadensersatz gibt es bei Kofferverlust?

12 Sicht
Verlustgepäck? Bis zu 1571 Euro Entschädigung pro Person sind möglich (Stand 08.08.2024). Bewahren Sie unbedingt alle Belege über notwendige Ersatzanschaffungen auf, um Ihre Ansprüche geltend machen zu können. Eine zügige Schadensmeldung ist ratsam.
Kommentar 0 mag

Entschädigung bei Verlustgepäck: Bis zu 1571 Euro pro Person

Nichts ist ärgerlicher als beim Reisen sein Gepäck zu verlieren. Neben den damit verbundenen Unannehmlichkeiten stellt sich auch die Frage nach einer Entschädigung. In diesem Artikel gehen wir darauf ein, welche Rechte Sie im Falle eines Kofferverlusts haben und welche Entschädigungszahlungen möglich sind.

Rechtsgrundlage

Gemäß dem Montrealer Übereinkommen haben Reisende das Recht auf Entschädigung bei Verlust, Verspätung oder Beschädigung ihres Gepäcks. Die Höhe der Entschädigung ist dabei auf einen bestimmten Betrag begrenzt.

Höhe der Entschädigung

Die Höhe der Entschädigung, die Sie erhalten können, hängt von der Fluggesellschaft ab und richtet sich nach dem Gewicht Ihres Gepäcks. Pro Person können Sie Folgendes geltend machen:

  • Economy Class: Bis zu 1.288 Sonderziehungsrechte (SZR), was derzeit ca. 1.571 Euro entspricht (Stand: 08.08.2024)
  • Business Class: Bis zu 2.576 SZR (ca. 3.142 Euro)
  • First Class: Bis zu 4.694 SZR (ca. 5.713 Euro)

Nachweis des Verlustes

Um Ihre Ansprüche geltend machen zu können, müssen Sie der Fluggesellschaft den Verlust Ihres Gepäcks nachweisen. Dies geschieht in der Regel durch Vorlage des Gepäckscheins und einer Schadensmeldung.

Aufbewahrung von Belegen

Sollte es zum Verlust Ihres Gepäcks kommen, ist es wichtig, alle Belege für notwendige Ersatzanschaffungen aufzubewahren. Dazu gehören beispielsweise Rechnungen für Kleidung, Hygieneartikel oder Medikamente.

Geltendmachung von Ansprüchen

Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen Sie Ihre Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist bei der Fluggesellschaft geltend machen. Diese Frist variiert je nach Fluggesellschaft, in der Regel beträgt sie 7 bis 21 Tage.

Fazit

Bei Verlustgepäck haben Reisende das Recht auf eine Entschädigung von bis zu 1571 Euro pro Person in der Economy Class. Um Ihre Ansprüche geltend machen zu können, müssen Sie den Verlust nachweisen und alle notwendigen Belege aufbewahren. Eine zügige Schadensmeldung ist ratsam, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.