Wie viel Geld bekommt der Arbeitgeber von der Krankenkasse?

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Im Rahmen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erhalten Arbeitgeber von den Krankenkassen eine Erstattung von bis zu 80 % des fortgezahlten Lohns sowie der daraus resultierenden Sozialversicherungsbeiträge.
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Erstattung bei Entgeltfortzahlung an Arbeitgeber durch Krankenkassen

Im Krankheitsfall eines Mitarbeiters ist der Arbeitgeber nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) verpflichtet, das Gehalt des Arbeitnehmers für einen bestimmten Zeitraum weiterzuzahlen. Um finanzielle Belastungen für den Arbeitgeber zu minimieren, erstatten die Krankenkassen einen Teil der fortgezahlten Kosten.

Höhe der Erstattung

Die Krankenkassen erstatten dem Arbeitgeber bis zu 80 % des fortgezahlten Lohns sowie der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil). Für die Berechnung der Erstattung wird das Nettogehalt des Arbeitnehmers zugrunde gelegt.

Voraussetzungen für die Erstattung

  • Der Mitarbeiter muss bei der zuständigen Krankenkasse krankenversichert sein.
  • Die Arbeitsunfähigkeit muss durch ein ärztliches Attest bestätigt werden.
  • Der Arbeitgeber muss die Entgeltfortzahlung für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum geleistet haben (in der Regel sechs Wochen pro Kalenderjahr).
  • Der Arbeitgeber muss den Antrag auf Erstattung bei der Krankenkasse innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Entgeltfortzahlung stellen.

Antragsverfahren

Für die Beantragung der Erstattung muss der Arbeitgeber einen formlosen Antrag bei der zuständigen Krankenkasse stellen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Kopie des ärztlichen Attests über die Arbeitsunfähigkeit
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung des erkrankten Mitarbeiters
  • Nachweis über die geleistete Entgeltfortzahlung

Dauer der Erstattung

Die Krankenkassen bearbeiten Erstattungsanträge in der Regel innerhalb von wenigen Wochen. Nach Bewilligung des Antrags erfolgt die Auszahlung des Erstattungsbetrags auf das Konto des Arbeitgebers.

Wichtiger Hinweis

Die Erstattung der Krankenkassen deckt nicht immer alle Kosten des Arbeitgebers im Krankheitsfall. Es können zusätzliche finanzielle Belastungen entstehen, beispielsweise durch Vertretungskosten oder den Ausfall von Arbeitsleistungen. Daher ist es empfehlenswert, dass Arbeitgeber eine betriebliche Krankenversicherung abschließen, um das finanzielle Risiko im Krankheitsfall zu minimieren.