Wie viel darf man zollfrei nach Deutschland einführen?

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Bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland fällt grundsätzlich Einfuhrumsatzsteuer an. Seit Juli 2021 gibt es keine Zollbefreiung mehr für kommerzielle Sendungen unter 22 Euro. Übersteigt der Warenwert 150 Euro, können zusätzlich Zollgebühren erhoben werden, deren Höhe von der Art der eingeführten Produkte abhängt.

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Zollfrei nach Deutschland? Die Wahrheit hinter dem Mythos

Die Frage, wie viel man zollfrei nach Deutschland einführen darf, ist weit verbreitet und leider oft mit Missverständnissen verbunden. Der einfache Satz “zollfrei” ist irreführend, denn eine vollständige Zollbefreiung existiert für Waren aus Nicht-EU-Ländern kaum noch. Die Realität ist deutlich komplexer und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Die Zeiten der großzügigen Zollfreigrenzen sind vorbei. Vor allem der weit verbreitete Glaube, bis zu einem bestimmten Warenwert völlig zollfrei einführen zu können, ist seit Juli 2021 nicht mehr aktuell. Die früher geltende Regelung für Kleinpakete unter einem bestimmten Wert wurde abgeschafft. Das bedeutet: Auch bei Warenwert unter 22 Euro fällt grundsätzlich Einfuhrumsatzsteuer an. Diese wird vom jeweiligen Versandunternehmen (z.B. DHL, UPS, FedEx) erhoben und direkt beim Empfänger verrechnet. Es handelt sich also um eine “versteckte” Zollgebühr, die den Preis der Ware erhöht.

Die 150-Euro-Grenze – ein Irrglaube? Oft wird die Grenze von 150 Euro als relevante Schwelle genannt. Stimmt das? Ja und Nein. Oberhalb dieses Betrags wird zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer in der Regel auch der Zoll fällig. Dieser Zoll berechnet sich nach dem Zolltarifnummernsystem und ist abhängig von der Art der Ware. Beispielsweise fallen auf Textilien andere Zollsätze an als auf Elektronikartikel. Die Höhe des Zolls ist somit nicht pauschal festzulegen, sondern wird individuell ermittelt.

Was bedeutet das konkret? Wenn Sie ein Paket aus den USA erhalten, das 160 Euro kostet, fallen sowohl Einfuhrumsatzsteuer (derzeit 19% in Deutschland, kann für bestimmte Waren abweichen) als auch Zollgebühren an. Die Berechnung ist kompliziert und kann nur mit Kenntnis der genauen Warenart und des Zolltarifs erfolgen. Die Kosten können den Warenwert deutlich übersteigen und führen zu unerwarteten zusätzlichen Ausgaben.

Wie vermeide ich unerwartete Kosten?

  • Informieren Sie sich vor dem Kauf! Erkundigen Sie sich beim Verkäufer nach den voraussichtlichen Einfuhrkosten. Viele Online-Shops bieten mittlerweile Zollkalkulatoren an.
  • Achten Sie auf die korrekte Deklaration der Ware. Eine falsche oder unvollständige Deklaration kann zu Verzögerungen und höheren Kosten führen.
  • Nutzen Sie die Dienste eines Zollagenten. Für größere Lieferungen oder kompliziertere Waren kann die Beauftragung eines Zollagenten sinnvoll sein. Dieser kümmert sich um die korrekte Abwicklung der Zollformalitäten.

Fazit: Die Zeiten des unkomplizierten zollfreien Einkaufs aus Nicht-EU-Ländern sind vorbei. Bei jedem Import aus dem Nicht-EU-Ausland müssen Einfuhrumsatzsteuer und möglicherweise zusätzliche Zollgebühren einkalkuliert werden. Eine genaue Kenntnis der geltenden Regelungen und der voraussichtlichen Kosten ist daher essentiell, um böse Überraschungen zu vermeiden. Die 150-Euro-Grenze markiert nicht den Beginn von Zollgebühren, sondern den Punkt, an dem zusätzlich zum bereits anfallenden Umsatzsteueraufkommen auch noch die Zollsätze hinzukommen.