Wie lange kann Schadensersatz geltend gemacht werden?

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Schadensersatzansprüche unterliegen keiner spezifischen Verjährungsfrist. Stattdessen greift die allgemeine Regelung von drei Jahren. Diese Frist beginnt jedoch nicht sofort, sondern erst mit Ablauf des Jahres, in dem der Schaden entstanden ist und der Geschädigte Kenntnis von den Umständen erlangt hat, die seinen Anspruch begründen.

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Wie lange kann Schadensersatz geltend gemacht werden?

Schadensersatzansprüche unterliegen in Deutschland keiner spezifischen Verjährungsfrist. Stattdessen greift grundsätzlich die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Berechnung dieser Frist weist jedoch Besonderheiten auf.

Beginn der Verjährung

Die Verjährungsfrist beginnt nicht mit dem Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses, sondern erst mit Ablauf des Jahres, in dem der Schaden entstanden ist und der Geschädigte Kenntnis von den Umständen erlangt hat, die seinen Anspruch begründen. Dies bedeutet, dass die Verjährungsfrist erst dann zu laufen beginnt, wenn der Geschädigte sowohl vom Schaden selbst als auch von seiner Ursache und dem Schädiger Kenntnis hat.

Spezielle Regelungen

Für bestimmte Schadensersatzansprüche bestehen jedoch spezielle Regelungen. So beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen 30 Jahre. Für Ansprüche aus Vertragsverletzungen gilt hingegen eine Verjährungsfrist von fünf Jahren.

Hemmung und Unterbrechung der Verjährung

Die Verjährung kann durch bestimmte Ereignisse gehemmt oder unterbrochen werden. Eine Hemmung liegt vor, wenn der Geschädigte beispielsweise aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage ist, seine Ansprüche geltend zu machen. Eine Unterbrechung tritt ein, wenn der Schädiger die Forderung des Geschädigten anerkennt oder wenn der Geschädigte den Schädiger verklagt.

Bedeutung der Verjährung

Ist die Verjährungsfrist abgelaufen, kann der Schadensersatzanspruch nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden. Der Geschädigte verliert seinen Anspruch endgültig. Es ist daher wichtig, Schadensersatzansprüche rechtzeitig geltend zu machen, um eine Verjährung zu vermeiden.