Wie lange dauert es, bis ein Punkt erlischt?
Ordnungswidrigkeiten werden im Fahreignungsregister unterschiedlich lange gespeichert. Ein einzelner Punkt verfällt nach zweieinhalb Jahren. Bei schwereren Vergehen mit zwei Punkten verlängert sich die Frist auf fünf Jahre. Werden sogar drei Punkte durch Straftaten mit Führerscheinentzug verursacht, bleiben diese zehn Jahre lang im Register vermerkt. Die Tilgungsfristen beginnen jeweils mit dem Tag der Rechtskraft der Entscheidung.
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Wie lange bleiben Punkte im Fahreignungsregister? – Ein Überblick über Tilgungsfristen
Die Frage nach der Verweildauer von Punkten im Fahreignungsregister (FAER) ist für viele Autofahrer von großer Bedeutung. Denn die Punkte beeinflussen nicht nur den Versicherungsschutz, sondern können im schlimmsten Fall sogar zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Die Tilgungsfristen hängen jedoch entscheidend von der Schwere des Verkehrsvergehens ab und sind nicht für alle Punkte gleich. Ein pauschales “nach zwei Jahren ist alles weg” ist daher falsch.
Die entscheidende Variable ist die Anzahl der Punkte, die ein Verstoß im Fahreignungsregister verursacht. Es gilt folgendes Schema:
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Ein Punkt: Ein einzelner Punkt, der beispielsweise durch geringfügige Ordnungswidrigkeiten wie geringfügiges Überfahren der erlaubten Geschwindigkeit entsteht, verbleibt zweieinhalb Jahre im Fahreignungsregister. Diese Frist beginnt mit dem Tag der Rechtskraft des Bußgeldbescheids, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Bescheid unanfechtbar ist (z.B. nach Ablauf der Einspruchsfrist).
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Zwei Punkte: Bei schwereren Verstößen, die mit zwei Punkten geahndet werden (z.B. grobe Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahren unter Alkoholeinfluss mit einem Blutalkoholwert unter 1,1 Promille), verlängert sich die Speicherdauer auf fünf Jahre. Auch hier beginnt die Frist mit dem Tag der Rechtskraft.
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Drei Punkte: Die längste Tilgungsfrist gilt für Verstöße, die mit drei Punkten geahndet werden und in der Regel mit einem Führerscheinentzug einhergehen (z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss mit einem Blutalkoholwert von über 1,1 Promille, gefährliches Fahren). Diese Punkte verbleiben zehn Jahre im Fahreignungsregister. Die Frist beginnt, wie zuvor beschrieben, mit der Rechtskraft der Entscheidung.
Wichtig: Die Tilgungsfristen beziehen sich auf den einzelnen Punkt. Werden innerhalb der Frist neue Punkte gesammelt, beginnt für diese die Frist von neuem zu laufen. Es ist nicht so, dass alle Punkte gleichzeitig nach Ablauf der längsten Frist gelöscht werden.
Fazit: Die Dauer, bis ein Punkt im Fahreignungsregister erlischt, ist nicht einheitlich, sondern abhängig von der Schwere des Verkehrsvergehens und der damit verbundenen Punkteanzahl. Eine genaue Information über die Tilgungsfrist für einen konkreten Punkt erhält man beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder über die eigene Fahrerlaubnisbehörde. Eine frühzeitige und sorgfältige Fahrweise bleibt der beste Schutz vor Punkten im Fahreignungsregister.
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