Wie lange darf man Daten speichern?
—
Datenspeicherung: Laut DSGVO (Art. 5 Abs. 1 lit. e) ist die Speicherdauer personenbezogener Daten auf das notwendige Minimum begrenzt. Daten müssen gelöscht oder anonymisiert werden, sobald der ursprüngliche Zweck der Erhebung erfüllt ist. Eine pauschale Frist gibt es nicht; die Speicherzeit richtet sich nach dem jeweiligen Verarbeitungszweck.
Wie lange Daten speichern: Was sind die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen?
Okay, lass uns das mal angehen. Daten speichern, Aufbewahrungsfristen… puh, ein Thema für sich!
Also, mal ganz ehrlich: DSGVO und so, das ist ja alles wichtig. Aber was heißt das konkret? Im Prinzip sagt Paragraph 5, Absatz 1, Buchstabe e, dass wir Daten nicht ewig horten dürfen. Sobald der Zweck wegfällt, für den wir sie ursprünglich gesammelt haben, müssen sie weg. Entweder löschen oder halt anonymisieren.
Und das ist auch gut so, finde ich. Wer will schon, dass alte Infos von einem noch irgendwo rumschwirren?
Manchmal hab ich aber echt das Gefühl, das ist komplizierter als nötig. “Zweck weggefallen”… ja, wann ist denn der Zweck genau weggefallen? Muss man da jetzt jeden einzelnen Datensatz checken?
Ich hab mal gearbeitet in einem kleinen Laden (war glaub ich so 2015, in ner Buchhandlung in Augsburg). Da hatten wir ne Kundendatenbank, voll mit Adressen für Werbeaktionen. Irgendwann haben wir die aber gar nicht mehr genutzt. Chef meinte dann nur: “Ach, lass mal, vielleicht brauchen wir die ja nochmal!” Und dann lagen die halt da… bestimmt gegen jede Regel.
Eigentlich müsste man da viel konsequenter sein. Einfach mal ausmisten. Tut auch der Seele gut. Und den Servern.
Wie lange dürfen persönliche Daten aufbewahrt werden?
Datenaufbewahrung: Ein Tanz auf dem Vulkan des Datenschutzes
Die Aufbewahrungsdauer persönlicher Daten gleicht einem sorgfältig choreografierten Tanz auf einem Vulkan: spannend, aber mit dem steten Risiko eines Ausbruchs. Das Grundprinzip ist simpel: Daten leben nur so lange, wie sie gebraucht werden. Punkt. Sobald der Zweck erfüllt ist – peng! – müssen sie verschwinden.
Doch Vorsicht! Es gibt gesetzliche Ausnahmen, die wie unerwartete Stolpersteine im Tanz wirken. Beispiele:
- Steuerrecht: Rechnungen? Jahrelange Aufbewahrungspflicht. Ein echter Partykiller.
- Arbeitsrecht: Personalakten? Auch hier gibt es festgelegte Fristen. Die Unterlagen verstauben nicht einfach im Archiv.
- Handelsrecht: Vertragsdokumente? Auch diese fallen unter die strenge Aufsicht des Gesetzgebers.
Diese gesetzlichen Fristen sind wie unerbittliche Tanzpartner, die den Ablauf vorgeben. Wer gegen die Regeln verstößt, riskiert nicht nur einen bösen Blick vom Datenschutzbeauftragten, sondern auch empfindliche Strafen. Ein teurer Tanzabend! Die Dauer hängt also vom konkreten Zweck und den jeweiligen Gesetzen ab – es gibt keine pauschale Antwort. Ein Rechtsanwalt kann hier Licht ins Dunkel bringen und den Tanz sicherer machen. Ignoranz ist keine Verteidigung, sondern ein potenziell gefährliches Missverständnis.
#Daten Recht #Datenschutz #SpeicherungKommentar zur Antwort:
Vielen Dank für Ihre Kommentare! Ihr Feedback ist sehr wichtig, damit wir unsere Antworten in Zukunft verbessern können.