Wie hoch ist das Kindergeld 2024 pro Kind?

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Das Kindergeld in Deutschland liegt 2024 bei 250 Euro pro Kind im Monat. Zusätzlich kann der Kinderzuschlag bis 292 Euro beantragt werden. Die Beantragung erfolgt über die zuständige Behörde.
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Kindergeld in Deutschland 2024: Änderungen und Beantragung

Das Kindergeld in Deutschland ist eine monatliche finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern. Für das Jahr 2024 gibt es einige Änderungen und Neuerungen zu beachten.

Höhe des Kindergeldes 2024

Die Höhe des Kindergeldes pro Kind im Monat beträgt:

  • 250 Euro

Diese Erhöhung um 25 Euro gegenüber dem Vorjahr wurde bereits im Gesetz zur Einführung eines sozialen Klimageldes und eines Sofortzuschlags beschlossen.

Zusätzlicher Kinderzuschlag

Familien mit geringem Einkommen können zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag beantragen. Die maximale Höhe des Kinderzuschlags beträgt:

  • 292 Euro

Dies ist eine Erhöhung um 18 Euro pro Monat.

Beantragung des Kindergeldes

Die Beantragung des Kindergeldes erfolgt über die zuständige Familienkasse der Agentur für Arbeit. Die Anträge können online oder per Post gestellt werden.

Voraussetzungen für das Kindergeld

Um Kindergeld zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Kind muss in Deutschland wohnen.
  • Das Kind muss unter 18 Jahre alt sein (Ausnahmen bis zum 25. Lebensjahr gelten für Kinder in Ausbildung)
  • Das Kind muss bei einem Elternteil wohnen, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat.
  • Der Antragsteller muss für das Kind sorgeberechtigt sein.

Wichtig:

  • Das Kindergeld wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.
  • Die Auszahlung erfolgt monatlich auf das Bankkonto des Antragstellers.
  • Änderungen der Verhältnisse (wie z.B. Umzug, Ende der Schulausbildung) sind der Familienkasse unverzüglich mitzuteilen.

Fazit

Das Kindergeld in Deutschland wird 2024 erhöht und beträgt pro Kind 250 Euro im Monat. Familien mit geringem Einkommen können zusätzlich den Kinderzuschlag beantragen. Die Beantragung erfolgt über die zuständige Familienkasse der Agentur für Arbeit.