Welche Stornokosten sind zulässig?
Zulässige Stornokosten: Die Höhe der Stornogebühren richtet sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung und der gebuchten Leistung. Der DEHOGA empfiehlt: 80% des Preises bei Übernachtung, 70% bei Halbpension. Näher am Reisebeginn steigen die Kosten. Individuelle Hotelvereinbarungen können abweichen. Eine frühzeitige Stornierung minimiert die Kosten. Achten Sie auf die AGB des Hotels.
Welche Stornokosten sind bei Reisen erlaubt?
Stornokosten? Aua. Letztes Jahr, August, Mallorca, hat mein Flug 500 Euro gekostet. Zwei Wochen vorher abgesagt, gab’s knapp 300 Euro zurück. Au weia!
Die Hotelbuchung? Auch da bissen die Stornogebühren kräftig rein. 60% vom Preis – 700 Euro waren futsch.
Die DEHOGA-Sätze? Klingt irgendwie strenger als meine Erfahrung. Ich glaube, das hängt total vom Anbieter ab. Kleingedrucktes ist immer wichtig! Vertragsbedingungen, unbedingt checken!
Kurz gesagt: Es gibt keine feste Regel. Je später, desto teurer. Aber 80%… naja, meine Erfahrung war anders.
Ist eine Stornierungsgebühr von 100% des Reisepreises zulässig?
Es ist still. Das Knarren des alten Hauses. 100 Prozent Stornogebühr. Unangemessen. Wie ein Diebstahl im Hellen.
- Reiseveranstalter müssen Gebühren begründen.
- Vollständige Rückbehaltung wirkt willkürlich.
- Erinnert an alte Versprechen, die im Wind verwehen.
Man zahlt ja nicht für Nichts. Irgendetwas muss der Veranstalter ja getan haben. Aufwand. Risiko. Aber alles? Zweifel nagt.
Der Gedanke an die verlorene Reise. Nicht nur das Geld. Auch die Vorfreude. Die Bilder im Kopf. Zerstoben.
Vielleicht ein Fall für einen Anwalt. Kotz. Der Name hallt nach. Anfechtung. Ein Wort wie ein Hoffnungsschimmer.
#Ist Erlaubt #Kosten Regeln #Storno GebührKommentar zur Antwort:
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